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Urteil im Fall des „Wunsiedler Kinderheims“ rechtskräftig

Der konkrete Fall

Es war ein Fall, der im April vergangenen Jahres für großes Entsetzen und Aufruhr in den Medien sorgte. Ein zehnjähriges Mädchen war in der Nacht auf den 4. April 2023 in einem Wunsiedler Kinderheim getötet worden. Doch hinter dem Fall versteckten sich gleich zwei Taten.

Für die Tötung des Mädchens soll ein ebenfalls in dem Kinderheim untergebrachter elfjähriger Junge verantwortlich sein. Auslöser war ein Streit der beiden. Es stellt sich jedoch heraus, dass das Mädchen vor ihrer Tötung in derselben Nacht von einem Einbrecher sexuell missbraucht wurde. Das Landgericht Hof verurteilte daraufhin den heute 27-jährigen Angeklagten wegen der Vergewaltigung an dem Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Eine Beteiligung an der Tötung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Dagegen legt der Nebenkläger Revision ein, so dass der Fall beim Bundesgerichtshof landete.

Vermeintlicher Täter als Nebenkläger

Bei dem Nebenkläger handelt es sich dabei um den elf Jahre alten Jungen, der das Mädchen nach dem Missbrauch getötet haben soll. Weil der Junge noch unter 14 Jahre alt ist, bzw. wegen der daraus resultierenden Strafmündigkeit muss er sich für den Tod des Mädchens nicht verantworten. Ihm steht die Nebenklage jedoch offen, da auch er in derselben Nacht durch den Angeklagten sexuell missbraucht wurde.

Doch die durch die Nebenklage eingelegte Revision wurde verworfen. Der BGH begründete dies nicht weiter. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hof vom März 2024 nun rechtskräftig.

Quellen: tagesschau.de

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