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Harter Schuldspruch vor dem Landgericht Köln: Sicherungsverwahrung droht

Der 17-Jährige wurde zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem soll am Ende der Haftzeit die Sicherungsverwahrung geprüft werden. Der beschuldigte Jugendliche kommt also womöglich nie mehr auf freien Fuß.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Urteilsverkündung war für Freitag angesetzt und nicht öffentlich. Auch die Presse durfte den Saal des Justizgebäudes nicht betreten. Alle Verhandlungstage fanden hinter verschlossenen Türen statt. Das ist immer so bei Prozessen gegen Minderjährige. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeit dieser, ,,um ihre künftige Entwicklung nicht durch schädliche öffentliche Stigmatisierungen zu gefährden’’:
Der Hauptvorwurf
Hauptvorwurf des Verfahrens war das Geschehen, welches sich am 18. Dezember in den Räumen der Technischen Hochschule Köln ereignete. Morgens hatte der jugendliche Täter das Hochschulgebäude betreten, nach den Feststellungen des Gerichts eine Damentoilette im Obergeschoss aufgesucht, eine Frau überrascht, überwältigt und anschließend vergewaltigt. Laut Urteil wurde das Opfer gewürgt und mit dem Tode bedroht, dann habe der Beschuldigte noch deren Handy geraubt. Ob es sich bei der Geschädigten um eine Studentin oder eine Mitarbeiterin der Hochschule handelte, wurde nicht öffentlich bekannt.
Weitere Taten
Nach der Tat soll der Angeklagte unerkannt aus der Hochschule geflüchtet sein. Anschließend hat er laut Landgericht einige Stunden später einer Passantin mit einem Teleskopschlagstock gegen den Kopf geschlagen und sie ebenfalls mit dem Tod bedroht. Sie übergab Bargeld und Handy an den 17-Jährigen Täter. Eine sexuelle Motivation wurde nicht festgestellt.
Zur Festnahme des Angeklagten kam es am nächsten Tag nach einem Vorfall in einer Straßenbahn. Laut Urteil hatte der 17-Jährige seine Füße auf die Sitzbank gelegt, woraufhin ihn ein älterer Mann zurechtgewiesen hätte. Daraufhin habe der Angeklagte Beleidigungen und erneut Todesdrohungen ausgesprochen, sich dann Quarzhandschuhe angezogen und wieder einen Schlagstock gezückt.
Jugendlicher beruft sich auf Erinnerungslücken
Nach der Verhaftung konnten die Ermittler den jungen Täter zu einer weiteren Tat zuordnen. Wie das Landgericht feststellte, habe der Angeklagte bereits am 6. Dezember eine Joggerin überfallen. Er habe die Frau von hinten angegriffen und mit einer echt aussehenden Softair-Pistole bedroht und in einen dunklen Durchgang geführt, um sie zu vergewaltigen. Das Opfer hatte sich stark gewehrt und anschließend losreißen können, sodass hier ein versuchtes Sexualdelikt im Raum stand.
Im Verfahren wurden auch weitere Diebstähle abgeurteilt. Im Modehaus ,,Peek & Cloppenburg’’ habe der Jugendliche eine Jacke im Wert von 300 Euro gestohlen. Das Landgericht fasste einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten, der sich im Verfahren auf Erinnerungslücken berufen haben soll.
Sicherungsverwahrung droht
Die vollendete Vergewaltigung in einem Fall, ein weiteres versuchtes Sexualdelikt mit gefährlicher Körperverletzung, ein Raubgeschehen, Beleidigung und mehrere Diebstahlstaten sahen der Vorsitzende Richter und seine Strafkammer am Ende dees Verfahrens als erwiesen an. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Prozess verfolgt und den Jugendlichen als sehr gefährlich eingestuft. Jetzt droht dem Angeklagten am Ende der Haftzeit sogar Sicherungsverwahrung. Das ist insbesondere in Jugendsachen extrem selten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann über seine Verteidiger noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Quellen: ksta.de, rundschau-online.de, wdr.de