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Neues im Prozess gegen Christan B. - Freispruch

Nach mehr als acht Monaten mit 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer ist Christian B. vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten vom Landgericht Braunschweig freigesprochen worden. Konkret wurden ihm drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen. Diese Taten soll er zwischen 2000 und 2017 begangen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Bei der Urteilsverkündung sagte die Vorsitzende Richterin, Christian B könne der ,,ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden.’’ Deshalb blieb den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen nur, den Angeklagten freizusprechen. Seine Zeit im Gefängnis ist aber trotzdem noch nicht vorbei. Er sitzt noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Das Verfahren gegen den Beschuldigten stand im Fokus der Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Dieser Komplex war aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Am Montag hatte die Verteidigung Freispruch gefordert, weil ihrer Ansicht nach Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht.
Mit diesem Ausgang hatten viele Prozessbeobachter bereits gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.
Quellen: zdf.de, lto.de, tagesschau.de