Anwalt für Sexualstrafrecht informiert
Landgericht München II verurteilt Busfahrer zu drei Jahren Haft

Nach einer Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Regionalbus auf einem Parkplatz bei München hat das Landgericht München II einen 51-Jährigen Busfahrer zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die junge Frau soll regelmäßig mit dem Bus der Linie 820 unterwegs gewesen sein. So auch am 08.Juli 2023. Bei früheren Fahrten habe sie sich regelmäßig ,,locker’’
unterhalten. So soll es auch vorgekommen sein, dass der Busfahrer die 19-Jährige näher zu ihrem Ziel gefahren hat als nach Fahrplan vorgesehen. Deshalb dürfe es für die 19-Jährige auch weniger überraschend gewesen sein, dass sie sitzen bleiben durfte, während alle anderen Fahrgäste gegen 7:20 Uhr an einer Haltestelle den Bus verlassen mussten. Laut Anklage habe der Busfahrer die ungewöhnliche Aktion damit begründet, dass ein ,,neuer Bus’’ komme.
Doch die Anklage ist sich sicher, dass der Angeklagte dies nur getan hat, um mit dem Opfer alleine zu sein. Er hält an einem Busparkplatz an und macht den Motor aus. Er geht auf die 19-Jährige zu und umarmt und küsst sie. Obwohl sie ihm laut Anklage deutlich zu verstehen gibt, dass sie das nicht will, fasst er sie im Genitalbereich an. Zum Geschlechtsverkehr kommt es nicht. Das ist jedoch für eine Vergewaltigung auch nicht erforderlich. Nach der Tat habe der Busfahrer die junge Frau in seinem Pkw zu ihrer Schule gefahren. Dort habe sie sich erst einer Mitschülerin anvertraut und dann einem Lehrer. Das Opfer sei dem Busfahrer ,,hilflos ausgeliefert’’ gewesen, so der Vertreter der jungen Schülerin. Auch wenn er die 19-Jährige ,,nur zwei Minuten’’ missbraucht habe, muss es sich für das Opfer wie eine Ewigkeit angefühlt haben, so der Staatsanwalt. Nachdem der 51-Jährige den Vorwurf der Anklage einräumte, verhängte der vorsitzende Richter eine Haftstrafe von drei Jahren. Außerdem muss der Angeklagte der Schülerin im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs insgesamt 8000 Euro zahlen.
Bei der Urteilsbegründung sagte der Richter Lenz, der Angeklagte habe nach dem ursprünglich ,,freundschaftlichen’’ Verhältnis eine ‘’eigene Vorstellung entwickelt, was das mit der jungen Dame werden könnte’’. Das Opfer sei nur sitzen geblieben, weil sie dem Busfahrer vertraut habe. Durch seine Tat habe der Angeklagte das Opfer auch erniedrigt. Sie sei für ihn bloßes ,,Objekt’’ gewesen, dass er nicht wie eine Frau, sondern wie ein Spielzeug behandelt habe. Außerdem habe er seine Vertrauensstellung als Busfahrer missbraucht. Der Richter fügte hinzu: ,,Das ist perfide und völlig ungehörig.
Trotz allem rechnete das Gericht dem Angeklagten an, dass er sich in seiner Erklärung glaubhaft ,,persönlich betroffen’’ über seine Tat gezeigt habe und durch sein Geständnis dem psychisch stark beeinträchtigten Opfer eine Aussage vor Gericht erspart habe. Vor Gericht auszusagen zu müssen, wäre für diese ,,fürchterlich" gewesen, so der Anwalt des Opfers.
Quellen: merkur.de, sueddeutsche.de, t-online.de