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Vergewaltigungsprozess am Landgericht Hechingen

Die große Strafkammer am Landgericht Hechingen hat drei Männer im Alter von 25, 26 und 27 Jahren wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe zwischen drei Jahren und 10 Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt. Das 23-Jährige Opfer sprach von Vergewaltigung, die Angeklagten von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr auf einem Parkplatz. Wieder mal eine ,,Aussage gegen Aussage‘‘ Konstellation, die es von den Richter:innen zu beurteilen galt.

Das Opfer soll vergangenen Sommer zunächst freiwillig zu den Männern ins Auto gestiegen sein, so der Richter. Sie sei mit dem jüngsten der drei Männer verabredet gewesen. Dieser habe jedoch die beiden Mitangeklagten dabei gehabt. Das Opfer habe lediglich einen ,,freundschaftlichen Abend‘‘ mit den drei Männern verbringen wollen, sodass es zunächst zu belanglosen Spielen unter den jungen Erwachsenen kam. Im Rahmen von ,,Wahrheit oder Pflicht‘‘-Spielen soll es unter Androhung und Ausübung von Gewalt zu Küssen und Berührungen an der Frau gekommen sein. Bereits da habe sie die Hände der Männer weggeschlagen und gesagt, dass sie das nicht wolle. Dies habe sich schließlich bis zur Vergewaltigung gesteigert.

Der Sex zwischen den drei Männern und der jungen Frau sei nicht einvernehmlich gewesen, das betonte das Opfer vor Gericht. Davon hat die Frau sowohl Richter als auch Staatsanwaltschaft überzeugt. Da die Angeklagten die Tat vor Gericht nicht einräumten, obwohl diese strafmildernd gewirkt hätten, musste das Opfer vor Gericht eine Aussage machen, in der sie sämtliche Details rund um die Intimsphäre und die Tat erläuterte. Die Aussagen der Angeklagten hingegen hatten nicht überzeugt. In der Urteilsbegründung sprach der Richter von ,,einstudierten Einlassungen‘‘. Auch die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen für die drei angeklagten Männer. Laut Gericht hatte die Frau die Tat nicht sofort angezeigt. Mutter und Freundin hätten ihr erst zureden müssen, was sie darin bestärkt hätte, dass es sich dabei tatsächlich um eine Vergewaltigung gehandelt habe. Erst dann habe sie sich bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet. Laut Richter ist dieses Verhalten nicht ungewöhnlich, denn oft hegen die Betroffenen zunächst Zweifel am Erlebten.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ein Anwalt hat bereits angekündigt Revision zu beantragen. Wird das Urteil rechtskräftig, so droht zwei der Verurteilten, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht vorbestraft sind, die Abschiebung.

Quellen: tagesschau.de, schwäbische.de, swr.de

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