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Landgericht Augsburg: Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung durch den Einsatz von K.O.-Tropfen

Setzt der Täter K.O.-Tropfen ein, um den Geschlechtsverkehr mit dem Tatopfer ohne dessen Widerstand durchzuführen, so kann sich dieser wegen besonders schwerer Vergewaltigung  nach § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB und gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB strafbar machen. Dies hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg kürzlich in einem Urteil vom 29.04.2023 entschieden und den 58-Jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der konkrete Sachverhalt

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde. Im März 2022 traf sich der Angeklagte in seiner Wohnung mit einer Bekannten. Er verabreichte ihr, ohne ihr Wissen das in einem starken Tee aufgelöste „Oxazepam“ - ein narkotisierendes Mittel, das zur symptomatischen Behandlung akuter und chronischer Angst-, Spannungs- und Erregungsstörungen sowie von Durchschlafstörungen eingesetzt wird. Die Frau schlief durch den Arzneistoff in einen tiefschlaf-ähnlichen Zustand, so dass der Mann an ihr ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss durchführen konnte. Erst nach über neun Stunden erwachte das Tatopfer.

Der Verfahrensgang

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt. Doch gegen diesen sprach vor allem der Umstand, dass sich dieser zehn Tage vor der Tat in einer Apotheke auf eigenes Rezept das Medikament Oxazepam besorgte. Zudem sei dem Angeklagten vorzuwerfen, dass er das Opfer nach vollzogenem Geschlechtsverkehr für mindestens neun Stunden unbeaufsichtigt auf dem Sofa im Wohnzimmer liegen ließ, um sich dann selbst in ein anderes Zimmer zum Schlafen zu begeben. Die Verabreichung des Mittels habe jedoch eine erhebliche Gefährlichkeit aufgewiesen. Für das Opfer bestand aufgrund der Dosierung, die deutlich über dem gewöhnlichen ambulanten therapeutischen Bereich lag, eine realistische Gefahr des Erbrechens während der Sedierung. Es hätte daher zum Einatmen von Erbrochenem und somit bis hin zum Erstickungstod kommen können. Auf dieses Risiko konnte der Täter aufgrund seiner Abwesenheit keinen Einfluss mehr nehmen, so dass ihm dieser Umstand besonders vorzuwerfen sei.

Das Urteil

Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung gem. §224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB besonders schwerer Vergewaltigung gem. 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die K.O.-Tropfen stellen dabei ein „anderes gefährliches Werkzeug“ dar.

Quellen: kostenlose-urteile.de, www.justiz.bayern.de, www.gelbe-liste.de

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