Verhältnis mit 16-jähriger Tochter: Bewährungsstrafe für 44-jährigen
Wegen Beischlaf mit Verwandten in 17 Fällen sowie Missbrauch von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Darmstadt einen 44-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In einem öffentlichkeitswirksamen und zugleich ungewöhnlichen Strafverfahren hat das Landgericht Darmstadt den von der hiesigen Kanzlei vertretenen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Beischlaf zwischen Verwandten in insgesamt 17 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Hintergrund dessen war, für die Tatsache, dass wir der Angeklagte ein - einvernehmliches - sexuelles Verhältnis mit seiner seinerzeit 16-jährigen Tochter hatte.
Konkret waren er und seine Tochter nicht gemeinsam aufgewachsen, vielmehr hatten sich die Eltern bereits kurz nach der Geburt getrennt und das Kind hatte bei der Mutter gelebt, ohne Kontakt zum leiblichen Vater. Im Alter von etwa 15 Jahren war sie dann aber neugierig auf ihre Herkunft geworden und hatte im Internet angefangen, nach dem Vater zu suchen. Hier hatte sie festgestellt, dass der nicht weit von ihr entfernt lebte.
Trotz Warnungen der Mutter - welche auch in der Verhandlung deutlich zu erkennen gab, dass sie noch immer (oder gerade wieder) eine Abneigung gegen meinen Mandanten hegt - hatte die Tochter Kontakt zu ihrem Vater aufgenommen und sich dann in der Folgezeit immer häufiger und regelmäßig mit ihm getroffen.
Letztlich endete dieser Kontakt vor dem Landgericht Darmstadt, vor welchem sich mein Mandant sodann wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie Beischlaf zwischen Verwandten verantworten musste.
Hier legte er gleich zu Beginn der Verhandlung ein voll umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich bei Tochter und Mutter für sein Verhalten. Wie sich zeigte, genau die richtige Strategie, da er hierdurch dem Landgericht Darmstadt nicht nur einen Vertrauensvorschuss entgegenbrachte, sondern auch der Tochter die Aussage hinsichtlich der jeweiligen Details ersparte.
Zudem erklärte er sich bereit, einen so genannten Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen, also Schmerzensgeld in monatlichen Raten an die Tochter zu leisten. Dieses Verhalten honorierte das Landgericht Darmstadt letztlich mit einer Freiheitsstrafe, welche dann nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
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