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Revision: BGH hebt Urteil gegen Erzieher wegen sexuellem Missbrauch auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des LG Saarbrücken teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Der Erzieher war in einem recht öffentlichkeitswirksamen Verfahren Mitte 2013 wegen dem sexuellem Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 12 Fällen zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hatte Erfolg und führte damit zur Aufhebung der ausgeurteilten Gesamtstrafe. Somit ist die meinem Mandanten drohende Inhaftierung zunächst einmal wieder ein Stück in die Ferne gerückt.

Das außergewöhnliche hieran war, dass der Bundesgerichtshof sogar einen Teil der vermeintlichen Fälle aufhob und sofort – vom Schreibtisch weg - einstellte. Eine Strafbarkeit meines Mandanten war schon deswegen nicht gegeben, da die vermeintlichen Vorfälle verjährt waren und somit ein sog. unüberwindbares Verfahrenshindernis vorlag. Die Fälle waren somit einer Verurteilung nicht mehr zugänglich; die Frage ob sich die behaupteten Handlungen so ereignet hatten damit (zumindest juristisch) obsolet.

Bezüglich der restlichen Vorwürfe wird nun eine andere Kammer des Landgerichts Saarbrücken erneut zu entscheiden haben.

Hierbei wird insbesondere die Frage im Mittelpunkt stehen, ob noch einmal eine vollstreckbare Haftstrafe ausgeurteilten wird. Angesichts der Tatsache, dass das Urteil in der erneuten Verhandlung die bereits ausgeurteilte Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten nicht übersteigen darf, hat sich die Ausgangslage für die Verteidigung jedenfalls nicht unerheblich verbessert.

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