Besitz von Kinderpornografie WhatsApp: Freispruch (AG Cham)
Unser Mandant beschrieb rückblickend den Tag im Frühling des Jahres 2023 als äußerst überraschend: unerwartet stand die bayerische Polizei vor seiner Tür um eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Cham (Regensburg) durchzuführen. Unser späterer Mandant war völlig überrascht von den Vorwürfen und sich keiner Schuld bewusst. Zu keinem Zeitpunkt habe er Kenntnis von irgendwelchen kinderpornographischen Inhalten gehabt, er sei an solchen Inhalten nicht interessiert und könne sich die Vorwürfe nicht erklären. Umso überraschender war unser späterer Mandant als die Auswertung seines Mobiltelefons Anfang 2024 dann zu dem Ergebnis kam, dass Kinderpornographie auf seinem Handy gefunden worden sei.
Er nahm sich zunächst einen Anwalt aus Regensburg der ihm mitteilte, dass im Falle des Nachweises von Kinderpornographie auf seinem Mobiltelefon eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft Regensburg und sicherlich auch eine Verurteilung zu erwarten sei ("Das ist immer so, da kann man nichts machen"). Unser späterer Mandant wollte sich hiermit nicht abfinden, bestritt die Vorwürfe nachhaltig und wandte sich sodann an uns: als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht sagten wir ihm unsere Hilfe und eine engagierte Verteidigung zu. Wie jedoch zu erwarten war, ging die Anklage wegen Besitz von Kinderpornographie der Staatsanwaltschaft Regensburg zum Amtsgericht Cham dann zeitnah ein. Das Verfahren gestaltete sich nicht einfach, denn Kinderpornographie war auf dem Mobiltelefon unseres Mandanten vorhanden, was insofern unstreitig war.
Die Herkunft dieser Bilder warf jedoch Fragen auf: so war unser späterer Mandant zwar Mitglied in einer Gruppe bei WhatsApp, in die regelmäßig Pornographie von Erwachsenen eingestellt wurde. Den bewussten Besitz von Kinderpornographie bestritt er jedoch nachdrücklich. Konkret sei so gewesen, dass in diese Gruppe vielfach täglich - legale - pornographische Inhalte eingestellt worden sein, er habe sich nicht alle dieser Bilder angesehen. Die Einstellungen auf seinem Mobiltelefon seien dergestalt, dass bei WhatsApp eingestellte Bilder automatisch heruntergeladen würden. Insofern könnten sich derartige Inhalte unerkannt im Hintergrund abgespeichert haben, Kenntnis hiervon habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt. Sofern er gewusst hätte, dass per WhatsApp Kinderpornographie auf sein Handy eingehe, hätte er diese sofort gelöscht, im übrigen sei er hierüber erschüttert, dass dies so einfach möglich sei. Also das Kinderpornographie so einfach bei WhatsApp eingestellt werden könne.
Gericht und Staatsanwaltschaft zeigten sich den Argumenten gegenüber kritisch, und die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt am Ende des Verfahrens eine Verurteilung unseres Mandanten wegen Besitz von Kinderpornographie.
Die besseren Argumente hat letztlich aber die Verteidigung: denn wir argumentierten das ein Vorhandensein der Bilder und ein Eingang von Kinderpornographie über WhatsApp zwar unstreitig vorlege, ein bewusster Besitz angesichts der geschilderten und im übrigen glaubwürdigen Umstände aber nicht zwingend angenommen werden kann, dies ist jedoch Voraussetzung für eine Strafbarkeit.
Letztlich überzeugten wir das Gericht mit unserer Argumentation mit der Folge, dass unser Mandant vom Tatvorwurf freigesprochen wurde. Angesichts seiner beruflichen Situation ein Urteil was für große Erleichterung sorgte, denn eine Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornographie hätte für unseren Mandanten schwerwiegende Folgen gehabt.