Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

News Archiv

Vergewaltigung: Freispruch nach Wiederaufnahme

Die Prozessgeschichte des Verfahrens ist ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte und was passiert, wenn sich ein Pflichtverteidiger, die Staatsanwaltschaft und das Gericht in einem Schnelldurchgang dazu entschließen, sich über die Prozessordnung hinweg zu setzen: unserm Mandanten war im Jahre 2017 vorgeworfen worden, ein damals 14-jähriges Mädchen sexuell genötigt zu haben. Der Vorfall sollte sich in Rendsburg ereignet haben, unser Mandant begab sich sodann auf die Suche nach einem Pflichtverteidiger aus dem Raum Lübeck, den er dann auch fand.

Der Pflichtverteidiger aus Lübeck riet unserem späteren Mandanten in dem ersten Gerichtsverfahren in Rendsburg dann im Schnelldurchgang dazu, die Vorwürfe "einfach einzuräumen". Er sei eilig, habe das ganze mit dem Gericht so abgesprochen, und so sei es insgesamt das Beste. Den Einwand meines späteres Mandanten dahingehend, dass er die Straftat nicht begangen habe, ließ der Pflichtverteidiger aus Lübeck so nicht gelten: man habe nicht viel Zeit, die Sache sei eilig, alle seien einverstanden und das würde jetzt so gemacht. Verunsichert und überrumpelt, stimmte mein Mandant ihm zu. In der Folge wurde das Urteil dann rechtskräftig.

Unser Mandant haderte aber bereits kurz später mit der aus seiner Sicht als ungerecht empfunden Verurteilung. Im Internet begab er sich so dann auf die Suche nach einer spezialisierten Kanzlei für Sexualstrafrecht & Wiederaufnahmeverfahren, und wurde so 2021 unser Mandant. Wir beantragten sodann nach einem Widerruf des Geständnisses zunächst die Wideraufnahme des Verfahrens, wobei dem Antrag durch das Amtsgericht Bad Segeberg stattgegeben wurde.

In der neuen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Segeberg wurde sodann die mittlerweile Erwachsene Frau zu den Vorwürfen erstmalig inhaltlich vor Gericht befragt.

Am Ende der Befragung stand für alle Verfahrensbeteiligten fest, dass mein Mandant die Straftat nicht begangen haben konnte und es sich bei dem ersten Urteil um ein klares Fehlurteil handeln musste.

In der Folge sodann die einzige Konsequenz: Freispruch vom Tatvorwurf der schweren sexuelle Nötigung. Für meinen Mandanten geht damit eine lange Odyssey zu Ende, letztlich ist dieser dankbar, sich an uns als Experten für Wiederaufnahme Verfahren gewandt zu haben. Auch wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal für die gute, produktive und sehr angenehme Zusammenarbeit. Und herzlichen Glückwunsch zu dem wirklich sehr guten Ergebnis und der erfolgreichen. Wiederaufnahme.

Rechtsanwalt Odebralski unverbindlich kontaktieren

Was ist die Summe aus 3 und 7?