Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Untersuchungshaft

erster Kontakt mit der Polizei

Festnahme / Untersuchungshaft

Da den festgenommenen Personen dass Internet nicht zur Verfügung steht, richten sich die nachstehenden Informationen an Freunde, Partner oder Angehörige des Festgenommenen!

Die Festnahme eines Angehörigen oder des Partners stellt für die meisten Personen den persönlichen Super-Gau dar. In einer solchen Situation empfiehlt es sich dringendst, einen Anwalt einzuschalten, welcher über Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

Hier bin ich der Richtige für Sie. Sollte einer Ihrer Angehörigen o.ä. festgenommen worden sein, rufen Sie mich an unter der Nummer 0201 / 799 160 04.

Im Falle einer Festnahme erreichen Sie mich auch außerhalb der Bürozeiten unter der Nummer 0151 – 11 63 20 82.

Ich bin 24 Stunden für Sie da.

Was kann ich hier für Ihren Partner / Angehörigen tun ? Zunächst werde ich umgehend zu der zuständigen Polizeiwache bzw. JVA fahren und mich dort mit dem Betroffenen treffen. Hier werde ich Ihm erklären, was zu der Festnahme geführt hat und ihn von dem weiteren Ablauf des Verfahrens in Kenntnis setzen. Das hier geführte Gespräch ist streng vertraulich und darf von niemandem mit angehört werden. Soweit Ihr Partner / Angehöriger persönliche Gegenstände benötigt, werde ich entsprechendes veranlassen.

Die Polizei darf eine Person höchstens 48 Stunden fest halten.

Soll darüber hinaus noch die Untersuchungshaft angeordnet werden, wird eine sog. Vorführung beim Haftrichter angeordnet. Zu diesem Termin begleite ich Ihren Freund / Angehörigen und werde darauf hinwirken, dass ihn wieder in Freiheit entlassen werden.

Sollte dies nicht gelingen, werde ich versuchen, die Untersuchungshaft zu beenden. Hierfür stehen unterschiedliche juristische Instrumente zur Verfügung, die ausgeschöpft werden wollen. Ich bin im Umgang mit diesen Instrumenten geschult und in diesem Bereich praxiserfahren.

Durch den Einsatz des entsprechenden rechtlichen Mittels wird es mir sodann hoffentlich gelingen, die Freilassung Ihres Partners / Angehörigen zu erreichen.

0201 / 799 160 04 oder über das Kontaktformular

In Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten unter der Nummer 0151 – 11 63 20 82.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung