Vergewaltigung: Bewährung für Polizisten nach Geständnis (LG Bonn)
Die Staatsanwaltschaft hatte unseren Mandanten vorgeworfen, eine junge Kollegin im Jahre 2022 in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Das pikante an dem Verfahren: sowohl unser Mandant als auch die Geschädigte waren Polizeibeamte bei der Polizei Bonn.
Nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung durch die Polizei Bonn begab sich unser späterer Mandant zunächst auf die Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualdelikte und wurde hier schnell auf unserer Internetpräsenz aufmerksam. Als mittlerweile bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht bearbeiten und betreuen wir derartige Mandate schwerpunktmäßig, und sagten ihm insofern unsere Hilfe und Unterstützung zu.
Zunächst wurde die Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung in Bonn insofern abgesagt.
Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Akten war sich die Staatsanwaltschaft Bonn sodann im Hinblick auf den Sachverhalt unsicher und beantragte die Einholung eines sogenannten aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens.
Die renommierte Sachverständige kann hier zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe wohl zutreffend sein, juristisch gesprochen dass neben der sogenannten Erlebnishypothese andere Alternativen als Erklärung für die Vorwürfe zurückgewiesen werden müssten. Auf dieser Grundlage erhob die Staatsanwaltschaft Bonn sodann Anklage wegen Vergewaltigung gegen den mittlerweile suspendierten Polizeibeamten zum Landgericht Bonn.
Über dieses Verfahren war sowohl in der nationalen als auch überregionalen Presse umfangreich berichtet worden:
Bild: Polizist vergewaltigt Frau: Bewährung
T-Online: Bundespolizist vergewaltigt Kollegin: Keine Haftstrafe
General-Anzeiger: Strafe für Vergewaltigung auf Bewährung
Rundschau Online: Vergewaltigung in Siegburg (Bonn)
Hier konnte letztlich durch kluge Verteidigung und Vereinbarung eines sogenannten Täter Opfer Ausgleichs der Strafrahmen zugunsten unseres Mandanten noch einmal dergestalt verschoben werden, dass letztlich eine Bewährungsstrafe in Betracht kam, welche sodann auf Antrag der Verteidigung auch verhängt wurde. Unser Mandant verliert hiermit zwar letztlich seinen Status als Polizeibeamter, behält aber seine Freiheit.
Angesichts der sonst drohenden Mindeststrafe von zwei Jahren welche im Falle einer Verurteilung zwingend eine Gefängnisstrafe bedeutet hätte, insofern ein gutes und mildes Ergebnis.
Unser Mandant bedankt sich für die gute Verteidigung.