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sexuelle Belästigung: Verfahren gegen Fitnesstrainer eingestellt (Detmold)

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren gegen einen Fitnesstrainer wegen sexueller Belästigung eingestellt.

 

polizeiliche Vorladung wegen sexueller Belästigung

Der junge Mann hatte sich an uns gewandt, nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung in Detmold von der dortigen Polizei erhalten hatte.

Mit dieser Vorladung in der Hand begab er sich auf die Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Detmold und wurde schnell auf unsere Internetpräsenz aufmerksam. Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualdelikte sagten wir natürlich unsere Hilfe zu.

Den in der Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung in Detmold angesetzten Termin zur polizeilichen Vernehmung sagten wir zunächst für unseren Mandanten ab und beantragten Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach dem Inhalt der Akten, die nach etwa 4 Wochen eingingen, sollte Fitnessstudio in Detmold sexuell übergriffig geworden sein. Konkret sollte er im Rahmen eines Trainings unangemessene Berührungen vorgenommen und diese auch nach ablehnenden Aussagen der Frau diesbezüglich nicht unterlassen haben. Anschließend sollte ihr in Richtung der umkleide gefolgt und hier unangemessene Bemerkungen gemacht haben.

 

sexuelle Belästigung: Vorladung als Beschuldigter

Unser Mandant wies die Vorwürfe entschieden zurück, die Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung sei ihm zu Unrecht zugegangen.

Vielmehr sei es so gewesen, dass sich die junge Frau an ihm interessiert gezeigt und nach seiner Telefonnummer gefragt habe. Er habe dann kurzfristig mit ihr geschrieben, sich dann aber letztlich nicht mehr für sie interessiert und den Kontakt auslaufen lassen. Nachdem die Frau dann mitbekommen habe, dass er eine andere Freundin habe, sei die Strafanzeige erstattet worden, sofern er als Beschuldigter wegen einer sexuellen Belästigung geführt würde, geschieht dies jedenfalls zu Unrecht.

Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift zur Verteidigung bereiteten wir sodann erst einmal die Widersprüche in den belastenden Aussagen auf, reichten eine umfassende Erklärung unseres Mandanten zu den Vorwürfen ein und konnten so letztlich die Staatsanwaltschaft Detmold davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung in Detmold einzustellen. Dem Schloss sie die Staatsanwltschaft dann auch so vollumfänglich an.

Unser Mandant nahm diese Nachricht mit großer Beruhigung und Erleichterung zur Kenntnis und war im Nachhinein froh, infolge der Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung in Detmold nicht persönlich auf der Polizei erschienen, sondern uns mit seiner Vertretung beauftragt zu haben.

 

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