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sexueller Missbrauch: Verfahren eingestellt (Duisburg)

Der Fall klingt ungewöhnlich: unser Mandant war Mitte 50 und homosexuell und entschließt sich, die Sylvesterfeier von 2023 auf 2024 in einem Swingerclub in Duisburg zu verbringen (Spoiler: der Besuch Ende letztlich mit einer Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Übergriff durch die Polizei Duisburg).

Er hat hierbei die Hoffnung, dort mit Paaren in Kontakt zu kommen und dort auch im Zusammenhang mit den Männern in das Liebesspiel einbezogen zu werden. Mit dieser Hoffnung begibt er sich in den Swingerclub, stellte aber leider nach einiger Zeit fest, dass die Paare an ihm kein Interesse haben.

Während seines Aufenthalts in dem Club erblickt er sodann zwei Paare, die öffentlich in der Mitte eines Raumes sexuelle Handlungen aneinander vornehmen. Einer der Männer liegt dabei auf dem Boden und führt seinerseits Oralverkehr bei einer auf seinem Gesicht sitzenden Frau durch, hierdurch ist die Sicht des Mannes auf seinen restlichen Körper, insbesondere den unteren Bereich, verdeckt. Unser Mandant denkt nun: wer offenbar so frei und mit erkennbarer Erektion in einem Swingerclub liegt, wird mit jeglichen sexuellen Kontakten einverstanden sein, und beginnt an dem Mann den Oralverkehr auszuführen. Der Mann seinerseits denkt - wie sich später aus den Akten ergibt - den Oralverkehr würde eine Frau ausführen und lässt das ganze geschehen, ohne zu wissen, dass unser späterer Mandant derjenige ist. Nach einiger Zeit wird er darauf hingewiesen, zeigt sich schockiert und erstattet Strafanzeige wegen sexuellem Übergriff bzw. sexueller Nötigung gegenüber der Polizei Duisburg.

Unser Mandant erhält sodann in den folgenden Wochen eine polizeiliche Vorladung wegen sexuellem Übergriff in Duisburgund begibt sich auf die Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Duisburg, schnell wird er aufmerksam auf unsere Internetpräsenz.

Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht sagen wir ihm natürlich Hilfe zu. Zunächst sagten wir die Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Übergriff gegenüber der Polizei Duisburg ab und beantragten die Ermittlungsakten.

us diesen ergab sich wenig Neues. Im Rahmen unserer Tätigkeit fertigten wir sodann für unseren Mandanten eine hochwertige Schutzschrift zur Verteidigung gegen die Vorwürfe an, in der wir den Sachverhalt aufbereiteten und darlegen, warum die Vorladung wegen sexuellen Übergriff durch die Polizei Duisburg zu Unrecht erfolgt war. Entscheidend war hier insbesondere fehlendes Unrechtsbewusstsein auf Seiten unseres Mandanten. Denn so ließ sich nicht widerlegen, dass dieser tatsächlich davon ausgegangen war, dass der Sexualkontakt in dieser Form von einem Einverständnis des Mannes gedeckt war.

Dementsprechend stellte die Staatsanwaltschaft Duisburg das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Übergriff letztlich mangels Tatverdachts ein. Einen Swingerclub wird unser Mandant aber dennoch nicht mehr besuchen, wie er glaubhaft versicherte.

 

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