Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Hausdurchsuchung

erster Kontakt mit der Polizei

Polizeiliche Hausdurchsuchung

Der Schock nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung sitzt zumeist tief. Neben der Erkenntnis - gegebenenfalls schon seit längerem - im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen zu stehen, wird von den meisten Personen der hoheitliche Eingriff in die eigenen vier Wände als besonders unangenehm und schikanös empfunden.

Dies ist nur nachvollziehbar. Hinzu kommt dann in einigen Fällen noch, dass die Nachbarn, der Partner oder die eigenen Kinder bei der Durchsuchung zugegen sind. Eine Situation, für welche das Wort „unangenehm“ stark untertrieben ist. Sobald die Polizeibeamten dann die Wohnung wieder verlassen haben und persönliche Gegenstände gegen ein sog. 'Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll' getauscht wurden, nimmt die soziale Katastrophe ihren Lauf.

Oft werden im Rahmen einer solchen Durchsuchung Computer und Hardwarekomponenten (externe Festplatten, Handys, USB-Sticks, etc.) sichergestellt. Dies hat damit zu tun, dass Straftaten mehr und mehr durch das Tatmittel Internet verwirklicht werden. Teilweise suchen die Beamten auch nach Betäubungsmitteln, Waffen oder sonstigen Gegenständen, welche zur Begehung von Straftaten verwendet worden sein könnten.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, rate ich dazu, mich unter der Telefonnummer 0201 / 799 160 04 anzurufen. Welche Vorteile haben Sie hiervon ?

Zunächst werde ich bei den Ermittlungsbehörden die Herausgabe solcher Gegenstände anfordern, welche für Sie von großer Bedeutung sind und eventuell nicht im Zusammanhang mit dem Tatvorwurf stehen. Sind beispielsweise Handys oder Firmencomputer beschlagnahmt worden, ist es zunächst das Ziel, diese Gegenstände zeitnah zurück zu bekommen. Hierfür setze ich mich mit Nachdruck für Sie ein.

Zudem ist juristisch zu überprüfen, ob der Beschluss überhaupt rechtmäßig ergangen ist. War dies nicht der Fall, wären die infolge der Durchsuchung erlangten Beweismittel in einem Gerichtsverfahren gegen Sie überhaupt nicht verwertbar. Dies bedarf einer anspruchsvollen juristischen Prüfung, die ich vornehme.

Sobald Sie sich also von dem ersten Schock erholt haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Sie erreichen mich unter der

0201 / 799 160 04 oder über das Kontaktformular

In Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten unter der Nummer 0151 – 11 63 20 82.

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