Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Führerschein

Strafrecht

Informationen über die drohende Führerscheinentziehung

Informationen über eine drohende Führerscheinentziehung inkl. Sperrfristen erhalten Sie untenstehend. Lassen Sie sich von der Rechtsanwaltskanzlei Odebralski vertreten um ein möglichst mildes Urteil anzugehen.

Die (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis stellt für die meisten Betroffenen die größte Belastung des Strafverfahrens dar. Oft werden die Personen hiervon völlig unverhofft betroffen, wenn nämlich die Polizei den Führerschein nach der Begehung eines Straßenverkehrsdeliktes noch unmittelbar am Tatort einzieht.

Häufig wird dann von den Betroffenen vorgebracht, dass sie aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen seien. Dies trifft nicht nur bei Taxi- oder Fernfahrern zu, sondern auch bei Pendlern. Für diese kommt der Führerscheinentzug faktisch einem Berufsverbot gleich. Steht zudem noch die Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheines im Raum, ist bei den Betroffene die Existenz ernsthaft gefährdet.

In einer solchen Situation ist den Personen dringend dazu zu raten, sich von einem fachkundigen Anwalt beraten zu lassen. Da die Tat dem Grunde nach im Regelfall nicht bestritten werden kann – die Betroffenen sind gewöhnlich auf frischer (Trunkenheits-) Fahrt ertappt worden – müssen die Rechtsfolgen der Verurteilung gemildert werden.

Hier zeigt sich in der Praxis: Personen, welche sich einer derartigen Verhandlung ohne qualifizierten, rechtlichen Beistand aussetzen, bekommen in der Regel weitaus höhere Strafen. Dies bedeutet häufig die Anordnung einer Führerscheinentziehung sowie einer anschließenden Sperrfrist.

Schöpfen Sie ihre rechtlichen Möglichkeiten aus und reagieren Sie rechtzeitig. Hierdurch lässt sich nicht nur die Dauer der Sperrfrist deutlich verringern. Darüber hinaus kann oft auch Betroffenen geholfen werden, welche aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. Oft sind Gerichte dann, wenn sie den Einsatz und das Engagement das Betroffenen sehen, doch noch bereit Ausnahmeregelungen zuzulassen. Lässt man hingegen das Verfahren nur passiv über sich ergehen, sind die Strafen durchschnittlich wesentlich höher.

Daher nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und lassen Sie sich beraten.

0201 / 799 160 04 oder über das Kontaktformular

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung