Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Rechtsmittel

Rechtsanwalt für Strafrecht - Revision und Berufung

Rechtsmittel, insbesondere Berufung & Revision

Im Falle einer Verurteilung stehen dem Betroffenen unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Berufung

Fand die Verhandlung vor einem Amtsgericht statt, ist zunächst an das Rechtsmittel der Berufung zu denken. Wird diese fristgerecht eingelegt, findet die Verhandlung zu dem gleichen Tatvorwurf noch einmal vor einen höherrangigen Gericht (Landgericht) statt. Hier kommt es zu einer zweiten Verhandlung, welche der ersten im wesentlichen gleicht. Es werden noch einmal alle Zeugen zu der Sache vernommen und dem Verurteilten steht die Möglichkeit offen, nochmals seine Sicht der Dinge darzulegen. Es erfolgt also nochmals eine Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

Ein Beispiel: In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde einem Mann die Begehung einer Straftat zur Last gelegt, Der Tatnachweis sollte aufgrund der Zeugenaussage einer anderen Person geführt werden. Der Zeuge hatte in der Verhandlung angegeben, den Angeklagten bei der Begehung einer Straftat beobachtet zu haben. Das Gericht schenkte den Angaben des Zeugen Glauben und verurteilte daraufhin den Mann.

In der Berufungsverhandlung besteht nun die Möglichkeit, das ein höheres Gericht den Zeugen erneut vernimmt und sich eine eigene Meinung bildet. Möglicherweise hält das Berufungsgericht den Belastungszeugen für unglaubwürdig und spricht den Angeklagten frei. Gegebenenfalls glaubt es dem Zeugen auch, verurteilt den Angeklagten aber lediglich zu einer geringeren Strafe.

Die Berufung bietet sich somit insbesondere in Fällen an, in denen das Strafmaß des ersten Urteils oder die Beweiswürdigung des Amtsgerichtes als unrichtig empfunden wird.

Revision

Wurde die erste Verhandlung vor dem Landgericht geführt oder erfolgte eine weitere Verurteilung im Berufungsverfahren, bietet sich das Rechtsmittel der Revision an. Hier ist die Kontrolle des Revisionsgerichts jedoch auf die Überprüfung von Rechtsfehlern beschränkt. Dies ist in sofern nachteilhaft, als das die vorherige Gerichtsentscheidung nicht mehr – beziehungsweise nur noch in sehr engen Grenzen - auf Fehler in der Würdigung von Beweismitteln überprüft werden kann.

Die Ausarbeitung einer strafrechtlichen Revisionsschrift ist eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe. Auch hier genügt es (ebenso wie im Wiederaufnahmeverfahren) nicht, das Gericht alleine auf das Vorliegen vor Rechtsfehlern aufmerksam zu machen um eine Aufhebung des fehlerhaften Urteils zu erreichen. Vielmehr sind sämtliche Fehler in einer speziell vorgeschriebenen Art und Weise darzulegen und rechtlich zu begründen.

Zudem sind hier insbesondere Praxiskenntnisse und Erfahrung von Ihrem Strafverteidiger bei der Bearbeitung von Revisionsverfahren gefragt. Denn es gibt einige typische Fehlerquellen, welche ein hierauf geschultes Auge zu erkennen vermag.

Rechtsanwalt Odebralski verfügt über diese Erfahrung und ihm waren bereits eine Vielzahl von Revisionsverfahren anvertraut. Den größten Erfolg in diesem Bereich konnte er im Jahre 2010 verzeichnen, als der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Essen auf eine von im ausgearbeitete Revisionsschrift hin aufhob und zur erneuten Verhandlung zurückverwies.

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