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Kinderpornografie

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie oder Anklage wegen Kinderpornographie?

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Sexualdelikte - Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei

Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Wird ein Ermittlungsverfahren wegen dem Sexualdelikt Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie gegen einen Beschuldigten geführt, kann dies regelmäßig nur zwei Ursachen haben:

Entweder der Betroffene ist bei einer anlassunabhängigen Recherche in einer Internet-Tauschbörse – wie beispielsweise e-mule oder e-donkey2000 - aufgefallen, oder es wurde von seiner IP-Adresse auf öffentlich zugängliche Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zugegriffen.

In beiden Fällen kommt es im Regelfall zu einer Hausdurchsuchung bei dem Betroffenen. Dabei werden regelmäßig Computer und mobile Datenspeicher beschlagnahmt. Die Auswertung der Datenspeicher bildet schließlich die Grundlage für das durchzuführende Strafverfahren im Sexualdelikt-Bereich der Kinderpornografie. Werden auf den sichergestellten Asservaten nun entsprechende Dateien gefunden, mag ein Bestreiten der Tatvorwürfe nur noch in Ausnahmefällen sinnvoll sein.

 

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Im Regelfall empfiehlt es sich, hier Schadensbegrenzung zu betreiben und den Betroffenen vor einer öffentlichen Hauptverhandlung zu bewahren. Hierzu ist es stets förderlich, in einem umfangreichen Verteidigerschriftsatz die Hintergründe und die Ursachen des Verhaltens zu beleuchten und so die menschlichen Hintergründe des Verhaltens aufzuzeigen. Ratsam ist, wenn Sie hier schon einen Rechtsanwalt zu rate ziehen, der sich auf das Strafrecht in Deutschland, insbesondere auf Sexualdelikte, spezialisiert hat.

Soweit die sichergestellten Dateien eine gewisse Anzahl nicht übersteigen, sind Gerichte und Staatsanwaltschaften regelmäßig mit einer außergerichtlichen Verfahrenseinstellung einverstanden. Dies gilt selbstverständlich nur, soweit der Beschuldigte nicht bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist.

 

Was ist überhaupt „Kinderpornografie“ – Definition

Als Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen (kinderpornografische Schriften), die einen sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen Kindern zeigen. In Ton, Bild und/oder Schrift wird festgehalten, wie sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen werden.

Die Darstellungen umfassen folgende sexuelle Handlungen:

  • von Kindern an sich selbst
  • von Kindern untereinander
  • von Kindern an Tieren
  • von Kindern an Erwachsenen
  • von Erwachsenen an Kindern

Kinderpornografische Schriften sind in vielfältiger Form aufzufinden: Filme, Videos, Datenträger, Zeichnungen, Fotos, Tonbänder und Druckschriften werden per Versand, von Hand zu Hand, aber vor allem über das Internet verbreitet. Mit Hilfe moderner Technik ist heute auch ein Laie in der Lage, sexuelle Handlungen an Kindern ohne großen technischen und materiellen Aufwand aufzuzeichnen und in Massen weiterzugeben.

 

Wie hoch ist die Strafe für den Besitz von Kinderpornografie?

Der Gesetzgeber sieht für die Tat - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografischen Schriften - eine Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. In der Praxis kommt es meistens - zumindest im Falle eines einmaligen Verstoßes - zur Verhängung einer Geldstrafe, welche von der Menge der sichergestellten Dateien sowie deren Inhalt abhängig ist.

Durch meine langjährige Arbeit als Strafverteidiger mit dem Schwerpunkt "Sexualdelikte" ist mir die Bearbeitung von Sexualstrafverfahren vertraut. Legen Sie den Fall in die Hände eines auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltes.

 

Im August 2020 erschien im größten deutschen Wissenschaftsverlag "Springer-Verlag" ein Fachbuch von Herrn Odebralski zum Thema "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren" mit einem Schwerpunkt zum Thema: "Strafverteidigung beim Vorwurf: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie"

 

 

Nikolai Odebralski,

Fachanwalt für Strafrecht & Rechtsanwalt für Sexualdelikte

 

Beitrag im Netz: Ein Anwalt warnt: Kinderpornographie wird bei WhatsApp oft unbewusst verbreitet

 

Rechtsanwalt beim Vorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie:

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- bundesweite Strafverteidigung bei Kinderpornografie -

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