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Delikte - Übersicht

Strafrecht –

Übersicht einzelner Delikte aus dem Strafgesetzbuch

hier finden Sie Informationen zu einzelnen Delikten aus dem Strafgesetzbuch in alphabetischen Sortierung:

Gewässerverunreinigung

Da es sich bei Straftaten gegen die Umwelt (auch innerhalb des Strafgesetzbuches) um eine recht komplexe Materie handelt, empfiehlt es sich bei einem derartigen Tatvorwurf unbedingt, einen Anwalt zu kontaktieren, welcher mit der Bearbeitung von entsprechenden Mandaten vertraut ist.

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Luftverunreinigung

Meistens taucht bereits im ersten Gespräch die Frage auf, mit was für einer Strafe der Mandant im Falle des Verstoßes gegen den Straftatbestand des § 325 StGB konkret rechnen muss. Bei einer guten juristischen Beratung und Betreuung kommt es hier in den meisten Fällen zur einer Geldstrafe; Freiheitsstrafen stellen in diesem Bereich eher eine Ausnahme dar (soweit es sich nicht um einen sog. 'besonders schweren Fall' nach § 330 StGB handelt, hier liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei 6 Monaten pro Fall).

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Misshandlung von Schutzbefohlenen

Meistens taucht bereits im ersten Gespräch die Frage auf, mit was für einer Strafe der Mandant im Falle des Verstoßes gegen den Straftatbestand des § 325 StGB konkret rechnen muss. Bei einer guten juristischen Beratung und Betreuung kommt es hier in den meisten Fällen zur einer Geldstrafe; Freiheitsstrafen stellen in diesem Bereich eher eine Ausnahme dar (soweit es sich nicht um einen sog. 'besonders schweren Fall' nach § 330 StGB handelt, hier liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei 6 Monaten pro Fall).

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Nachstellung / Stalking

Nach § 238 Abs. 1 StGB wird bestraft, "wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich (es folgt eine Aufzählung von unterschiedlichen Begehungsmethoden) und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt".

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Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft (Abs.1). Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf hierbei nicht schwerer sein, als die die für den Fall angedroht ist, dass die Aufforderung Erfolg hat (Abs.2).

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Sachbeschädigung

Einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB macht sich strafbar, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.

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Sexuelle Nötigung

Wer eine andere Person nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird nach § 177 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen beträgt die Strafhöhe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (§ 177 Abs. 5 StGB).

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Bei Fragen zu einem dieser Delikte können Sie mich per E-Mail, unter der Telefonnummer

0201 / 799 160 04 oder über das Kontaktformular erreichen.

Da ich regelmäßig Delikte aus dem Bereich Strafrecht bearbeite, stehe ich Ihnen bei Rückfragen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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