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Strafrecht –

Übersicht einzelner Delikte aus dem Strafgesetzbuch

hier finden Sie Informationen zu einzelnen Delikten aus dem Strafgesetzbuch in alphabetischen Sortierung:

Wohnungseinbruchsdiebstahl

Der sogenannte Wohnungseinbruchsdiebstahl – gesetzlich geregelt in § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB - ist ein Sonderfall des „klassischen“ Diebstahls im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch. Während aber der einfache Diebstahl lediglich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, liegt die Strafe für einen sog. Wohnungseinbruchsdiebstahl schon zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Geldstrafe kann somit also grundsätzlich nicht mehr verhängt werden.

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Da ich regelmäßig Delikte aus dem Bereich Strafrecht bearbeite, stehe ich Ihnen bei Rückfragen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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