Strafverteidigung: bundesweit, kompetent & erfahren
Anwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung Remscheid (Nordrhein-Westfalen)
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Odebralski, bei Hausdurchsuchung, Festnahme oder Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
Als bloß viertgrößte Stadt des Bergischen Landes ist Remscheid eine der weniger bekannten Städte Nordrhein Westfalens. In Verbindung mit dem Strafrecht würde man Remscheid wohl höchstens in dem Kontext der hohen Aufklärungsrate von Straftaten (56,3%) im Bergischen (Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Wuppertal 2012) nennen.
Doch diese hohe Aufklärungsrate hat natürlich ihren Preis: Hausdurchsuchungen stehen ebenso auf der Tagesordnung der Remscheider Polizei, wie Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung oder Untersuchungshaft.
Folglich besteht in Remscheid auch ein großer Bedarf nach Anwälten, die im Strafrecht versiert sind, die wissen, wie im Falle einer Hausdurchsuchung vorzugehen ist, wie man richtig auf eine Vorladung als Beschuldigter reagiert, oder wie man den Aufenthalt in der Untersuchungshaft so kurz wie möglich gestaltet. Auch Sie, oder ein Bekannter, scheinen derzeit in einer solchen Bedarfssituation zu sein, sonst wären Sie nicht auf dieser Seite. Und zunächst sei einmal gesagt, dass Sie auf dem richtigen Weg sind, etwa eine Hausdurchsuchung gegen Ihren Willen abzuwenden, denn mit mir haben Sie einen Fachanwalt für das Strafrecht gefunden, der nicht nur mit theoretischem Wissen, sondern vor allem mit Kompetenz und großer Erfahrung zum Beispiel in den Bereichen ‚Vorladung als Beschuldigter‘, ‚Untersuchungshaft‘, oder ‚Hausdurchsuchung‘ aufwarten kann.
Es sitzt also etwa Ihr bester Freund in Untersuchungshaft, Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, oder die Polizei der Stadt Remscheid steht gerade vor der Tür und will eine Hausdurchsuchung durchführen, während Sie schon auf Ihrem Smartphone nach dem richtigen Anwalt googlen? Dann kann ich wohl behaupten: Sie haben ihn gefunden. Um sich selbst davon zu überzeugen, können Sie mich jederzeit telefonisch erreichen, wobei die Erstberatung selbstverständlich kostenlos ist.
In Remscheid ist es, gerade auf dem Gebiet des Strafrechts, bei Notfällen wie z.B. im Fall einer Festnahme, Verhaftung oder einer Durchsuchung von enormer Wichtigkeit, dass Ihr Rechtsanwalt auch außerhalb der Geschäftszeiten, d.h. auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen stets für Sie erreichbar ist.
Sie erreichen mich in Notfällen über die Notfallrufnummer 0151 11632082 rund um die Uhr!