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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

sexueller Missbrauch von Kindern: Bewährung bei sog. Cybergrooming (Freiburg im Breisbau)

Unser späterer Mandant hatte sich über die Coronazeit in der virtuellen Welt des Internet verloren.

In dieser Zeit hatte er vermehrt pornographische Inhalte konsumiert, war in Kontakt mit Kinderpornographie gekommen und hatte dann in der Folge Kontakt zu Minderjährigen im Internet aufgenommen mit dem Ziel, diese in sexualisierter Weise anzusprechen und von diesen Bilder mit sexuellem Inhalt zu erhalten. Diese Form des strafbaren Verhaltens nennt man nach dem deutschen Strafgesetz sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, umgangssprachlich bezeichnet diese Verhaltensweise das Wort Cybergrooming.

Anfang 2023 kam es bei unseren späteren Mandanten dann zu einer Hausdurchsuchung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Freiburg.

Dieser begab sich sodann direkt auf die Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht und wurde auf unsere Internetpräsenz aufmerksam. Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht übernahmen wir natürlich seine Verteidigung.

In dem Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern stellte sich die Beweislage als eindeutig dar mit der Schlussfolgerung, dass die Hausdurchsuchung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Freiburg einerseits zu Recht erfolgt war, unser Mandant letztlich aber auch die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmen wollte. Gemeinsam mit dem sehr reflektierten Beschuldigten erarbeiteten wir ein Verteidigungskonzept, welches nicht nur eine therapeutische Anwendung im Hinblick auf die bevorstehende Hauptverhandlung vorsah, sondern auch ein vollumfängliches Geständnis im Hinblick auf alle Vorwürfe. Darüber hinaus ließ er in der Verhandlung alle Beteiligten daran teilhaben, wie sehr in die Hausdurchsuchung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Freiburg beeindruckt habe und warum er hieraus bis heute seine Lehren gezogen habe und es zu vergleichbarem Verhalten nicht wiederkommen würde. Beeindruckt von dieser Offenheit und Akte Herangehensweise ließen sich letztlich auch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Freiburg davon überzeugen, unseren Mandanten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu geben und eine Gefängnisstrafe zu vermeiden.

Dieser zeigte sich nach Ende des Verfahrens absolut erleichtert. Insbesondere die Hausdurchsuchung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in Freiburg wird ihm bis zum Ende seines Lebens eine Lehre sein und ihn sicherlich davon abhalten, vergleichbare Straftaten nochmals zu begehen. Darüber hinaus befindet sich unser Mandant heute in einer erfüllenden Beziehung mit einer gleichaltrigen jungen Frau.

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