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Vergewaltigung: Landgericht spricht Angeklagten frei (Essen)

Das Landgericht Essen hat ein junger Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, nachdem im Rahmen der Aussage der vermeintlich Geschädigten erhebliche Zweifel an dem Vorwurf der Vergewaltigung aufgekommen waren.

Hierbei stand die Frage im Mittelpunkt: gibt es ein pauschales Opferverhalten, welches für bzw. gegen die Richtigkeit die derartiger Vorwürfe spricht?

Zweifel an der behaupteten Vergewaltigung Ende 2019 dürften jedenfalls die Angaben der vermeintlich Geschädigten begründen, welche in dem Verfahren angegeben hatte, auch nach dem behaupteten gewalttätigen Übergriff weiterhin regelmäßig einvernehmliche sexuelle Kontakte mit unserem Mandanten gepflegt zu haben.

Auf die Frage der Verteidigung, wann es denn vor dem Gerichtstermin letztmalig zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, antwortete die angeblich Geschädigte im Prozess: "am Samstag". Betreffend die behauptete Tat berief sie sich weitestgehend auf Erinnerungslücken und antwortete vielfach "daran kann ich mich nicht mehr erinnern, wahrscheinlich habe ich es verdrängt".

Nahezu absurd war es dann, dass die junge Frau über ihre Anwältin am Ende des Verfahrens sogar eine Verurteilung unseres Mandanten beantragte - nachdem sich im Hinblick auf den sich abzeichnenden Freispruch selbst mit einer Abkürzung der Beweisaufnahme einverstanden und auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet hat. Letztlich sprach das Landgericht den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigung vollumfänglich frei.

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