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Anstiftung zum Mord: Landgericht spricht Angeklagte frei (Paderborn)

Nach einer erfolgreichen Revision gegen die erste Verurteilung durch das Landgericht Paderborn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, ist die Beschuldigte nun im Rahmen der erneuten Hauptverghandlung vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen worden.

Der Angeklagten war vorgeworfen worden, einen anderen Mann dazu angestiftet zu haben, ihren Mann zu töten.

Zu dieser Auffassung war die Staatsanwaltschaft gelangt, da es im Haus der später Angeklagten im Jahre 2011 zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mann (einer Bekannten der Frau) und dem Ehemann der Frau gekommen war. Hintergrund dessen sei - nach Auffassung der Staatsanwaltschaft - ein Auftragsmord gewesen; in Auftrag gegeben von der Frau aufgrund von Ehestreitigkeiten.

Im Rahmen der ersten Hauptverhandlung im Jahre 2015 vor dem Landrecht Paderborn konnten die Richter zwar eine Strafbarkeit wegen des Tötungsdelikt nicht feststellen, verurteilte die Angeklagte aber wegen Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, da sie bei der Beseitigung der Leiche geholfen hatte.

Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin die Entscheidung infolge der von der hiesigen Kanzlei geführten Revision kassiert, da entscheidende Rechtsvorschriften zugunsten unserer Mandantin nicht berücksichtigt worden waren - und die Sache zur neuen Hauptverhandlung an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.

Im Rahmen der neuen Hauptverhandlung ging das Gericht nun mit der gebotenen Sorgfalt vor, prüft alle Rechtsvorschriften eingehend und kam insofern zu dem Ergebnis, dass strafrechtlich relevantes Verhalten seitens unserer Mandantin nicht zu erkennen sei. Infolgedessen sei die Frau freizusprechen. Ein insgesamt richtiges Urteil, hiermit findet auch für die Frau und ihre Kinder die gesamte Angelegenheit nach nunmehr fast sechs Jahren ihren persönlichen und juristischen Abschluss.

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