Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

News Archiv

Marihuanaplantage: Bewährungsstrafe in der Berufung (Essen)

In bestimmten Fällen kommt eine Anklage mit dem Hinweis darauf, dass dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei - sofern er keinen benennt, ordnet das Gericht einen Pflichtverteidiger bei.

Beigeordnet werden in diesen Fällen natürlich Anwälte die dafür bekannt sind, dem Gericht keine großen Probleme zu machen - denn man möchte es sich ja als, bei Gericht, beliebter Pflichtverteidiger nicht durch engagierte Verteidigung mit seinen Arbeitgebern verderben.

Dieses Schicksal erfuhr auch mein Mandant, welcher in erster Instanz (Vorwurf des Betriebs einer Marihuanaplantage) einen Pflichtverteidiger durch das Amtsgericht Essen beigeordnet bekam; der hier aber nicht einmal seine Pflicht tat und den Mandanten völlig unvorbereitet in die Hauptverhandlung schickte. Im Ergebnis positioniert sich der Mann für sich selbst so ungünstig, dass das Amtsgericht gegen den geständigen Ersttäter eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängte (an dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt, dass dies wirklich nur in äußerst seltenen Fällen vorkommt).

Angesichts dieser Erfahrung entschloss sich der Beschuldigte dazu, sich für die Verhandlung in der Berufung doch lieber einen richtigen Anwalt zu suchen und mandatierte mich für das Rechtsmittelverfahren mit der Vertretung seiner Interessen.

Vor dem Landgericht erschienen wir sodann gut vorbereitet - weshalb das Landgericht am Ende die Entscheidung des Amtsgerichts aufhob und die Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umwandelte.

Zurück

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung