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Sexueller Missbrauch von Kindern: Gutachten führt zu Verfahrenseinstellung

Nach einem Gutachten erhielt ein Familienvater aus Neuruppin eine Verfahrenseinstellung (sexueller Missbrauchs von Kindern).

Die Vorwürfe selbst waren monstös, sollte der Mann eine Stieftochter nicht nur mehrfach zum Geschlechtsverkehr bei verschiedenen Gelegenheiten gezwungen haben. Darüber hinaus sei es nach einer der Aussagen der Tochter zu weiteren - teilweise absurden - sexuellen Handlungen gekommen, an denen unter anderem auch deren eigener Bruder (der sich hieran aber nicht erinner konnte, Zitat aus der venehmung: "Was bitte soll ich bei ihr gemacht haben?! Ihgitt!") - und in einem Falle sogar der Familienhund beteiligt gewesen sein sollen.

Der Mann bestritt die Vorwürfe des Kindesmissbrauches vehement und wandte sich nach dem Eingang der Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern an mich - und somit an einen Rechtsanwalt, der auf die Bearbeitung derartiger Delikte spezialisiert und hier bundesweit erfolgreich tätig ist.

Nach Eingang der Akten beantragten wir die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens - was dann auch zu dem absehbaren Ergebnis führte, dass die Vorwürfe wohl nicht auf einem realen Erleben basieren. Damit führte das Gutachten von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern sodann mangels Tatverdacht zur Verfahrenseinstellung; unter anderem weil die Angaben zu den vermeintlichen Übergriffen höchst widersprüchlich waren und die Hsndlungen auch bei jeder Vernehmung anders geschildert wurden.

Die Stieftochter, also die Urheberin des ganzen Verfahrens, befindet sich nach hiesiher Kenntnis mittlerweile in einer geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie in Neuruppin.

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