Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Vergewaltigung: Aussagen unglaubwürdig - Verfahren eingestellt (Meiningen)

"Kein hinrichender Tatverdacht" - so das Fazit der Staatsanwaltschaft Meiningen zum Abschluss der Ermittlungen gegen einen jungen Mann wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung. Die Aussage des Zeugen sei unglaubwürdig. Das Verfahren wurde eingestellt.

Dem etwa 30-jährigen Beschuldigten war Anfang des Jahres 2017 eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zugegangen, benannt wurde der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer Vielzahl von Fällen.

Der Beschuldigte war hiervon überrascht und zunächst der Meinung, es müsse sich um eine Verwechslung handeln - er habe jedenfalls derartige Handlungen nicht begangen. Amüsiert über die vermeintliche Verwechslung und zugleich aber natürlich auch ein Stück weit beunruhigt, suchte der junge Mann unsere Kanzlei Anfang des Jahres 2017 auf, um Hilfe in dieser Angelegenheit zu bekommen. Die anschließende Akteneinsicht zeigte sodann, dass es sich mitnichten um ein Missverständnis handelte - der junge Mann wurde von einem früheren Mitbewohner eines Kinderheim wegen sexueller Übergriffe belastet; das selbst ernannte Opfer will seinerzeit zwischen elf und 13 Jahren gewesen sein als mein Mandant sich sexuell an ihm verhangen haben sollte.

Auffällig hieran war, dass die Erinnerungen an die vermeintlichen Übergriffe im Rahmen einer Therapie erstmalig aufgetreten waren (der vermeintlich Geschädigte befand sich wegen einer Vielzahl von psychischen Störungen seit dem frühen Jugendalter die meiste Zeit in stationärer psychologischer Behandlung).

Die weiteren Ermittlungen - und insbesondere die von der Verteidigung angeforderten Nachermittlungen - führten letztlich dazu, dass der Vorwurf anhand objektiver Umstände sogar widerlegt werden konnte. So konnte nachgewiesen werden, dass die beiden Personen - also der Beschuldigte und das vermeintliche Opfer - zu der benannten Tatzeit gar nicht gemeinsam in einem Zimmer untergebracht gewesen waren. Auch Übergriffe im Zusammenhang mit einer Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2002, an welchem sich der Geschädigte konkret erinnern wollte, konnten widerlegt werden: der Beschuldigte war zu dieser Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht und hatte insofern überhaupt keinen Kontakt mit dem vermeintlichen Opfer.

Insgesamt ließen sich die Tatvorwürfe nach dem Ergebnis der Ermittlungen und einer engagierten Verteidigung nicht aufrechterhalten - das Ermittlungsverfahren wurde dann mangels Tatverdachts eingestellt.

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