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Vergewaltigung: Landgericht spricht Angeklagten frei (Dortmund)

Nach 9 Verhandlungstagen ist das Landgericht Dortmund zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin nicht vergewaltigt hat. Mein angeklagter Mandant wurde freigesprochen.

Ihm war im Rahmen des Verfahrens vorgeworfen worden, seine Ex-Freundin mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Bereits die Entstehungsgeschichte der Aussage ließ Zweifel daran aufkommen, ob sich die Vorwürfe tatsächlich so zugetragen haben konnten, wie es seitens des "Opfers" behauptet wurde. So hatte die Frau nicht nur im Rahmen ihrer ersten polizeilichen Vernehmung (angeklagt waren neben sexuellen auch leichtere körperliche Übergriffe, welche aber sofort eingeräumt wurden) auf die Frage des Vernehmungsbeamten hin, ob es neben körperlicher Gewalt auch sexuelle Übergriffe gegeben habe, ausdrücklich mit "Nein, so etwas hat es nicht gegeben" geantwortet.

Die sodann im Hauptverfahren und im Rahmen weiterer Vernehmungen nachgeschobenen Erklärungsversuche hierzu, wirkten bereits von Beginn an wenig überzeugend.

Unverständlich war auch, dass sich die Vergewaltigung Ende des Jahres 2013 ereignet haben sollte, die Beziehung jedoch bis zum Frühjahr 2014 fortgesetzt wurde, was auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr und den Austausch von Zärtlichkeiten beinhaltete. Es tauchte insofern die berechtigte Frage auf, aus welchem Grund eine Beziehung fortgeführt wird, wenn die Frau doch zuvor von dem Partner mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden ist; ein - mit Verlaub - jedenfalls recht ungewöhnliches Verhalten eines "Vergewaltigungsopfers".

Umso unverständlicher war die Entstehungsgeschichte der Aussage auch dahingehend, dass das "Opfer" nicht nur zunächst die Frage nach sexueller Gewalt verneint hatte, sondern sich an den Übergriff auch erst Monate nach der Trennung erinnern können wollte und somit erst viele Monate später - und offenbar nach intensiver Rücksprache mit ihrer Familie - eine schriftliche Erklärung einreichte, nach welcher sie sich rückblickend betrachtet hat zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gezwungen fühlte. Sie habe das - jedenfalls in der Rückschau - nun doch alles nicht so gewollt.

Für wenig überzeugend hielt diese Darstellung nicht nur die Verteidigung, sondern letztendlich auch das Landgericht Dortmund und sprach den Angeklagten - auch ohne Hinzuziehung einer aussagepsychologischen Gutachterin - aus tatsächlichen Gründen wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Angaben frei.

Die Staatsanwaltschaft und die im Rahmen des Verfahrens anwaltlich (auf Staatskosten) vertretene Nebenklägerin hatten Verurteilungen zu Haftstrafen beantragt.

Im Ergebnis ein angemessenes und gerechtes Urteil was wieder einmal zeigt, wie leicht derartige Vorwürfe zu Unrecht instrumentalisiert werden, um nach dem Abschluss einer Beziehung nachzutreten. Einer engagierten Verteidigung sowie der sehr umfassenden und gründlichen Beweiswürdigung durch das Landgericht Dortmund ist es zu verdanken, dass die zu Unrecht vorgebrachten Vorwürfe nicht zu dramatischen Konsequenzen für den Angeklagten geführt haben.Dieser verlässt den Gerichtssaal als freier Mann.

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