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sexueller Missbrauch: Angaben unglaubwürdig - Verfahren eingestellt (Cottbus)

Unser Mandant hatte Mitte des Jahres 2020 unerwartet eine Vorladung von der Polizei Cottbus erhalten, der Tatvorwurf lautete auf sexuellen Missbrauch von Kindern.

Betroffen und beschämt von der Situation wandte unser Mandant sich an uns um ihm in dieser Situation juristisch beizustehen. Denn wie bekannt ist, hat sich unsere Kanzlei auf die Bearbeitung von Sexualstrafverfahren spezialisiert und wir sind gerade in diesem Bereich bundesweit erfolgreich tätig, natürlich auch für Beschuldigte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Cottbus.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte konnte herausgearbeitet werden, dass es sich bei den Vorwürfen, die von Seiten seiner ehemaligen Stieftochter erhoben worden waren, offenbar um Falschbeschuldigungen handelt die im Rahmen eines Trennungskonflikts zwischen meinem Mandanten und seiner damaligen Lebensgefährtin wurzeln.

So erwiesen sich die Angaben zu vermeintlichen Übergriffen als "wenig tragfähig, lebensfremd und insgesamt abwegig" - so die abschließende Bewertung der Staatsanwaltschaft).

Im Rahmen einer umfassenden Verteidigerklärung wurden sodann gegenüber der Staatsanwaltschaft Cottbus aufbereitet, warum der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht zutrifft und die Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Cottbus zu Unrecht erfolgt war. Letztlich wurde auf Antrag der Verteidigung das Verfahren eingestell.

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