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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

Juli 2021

Kinderpornografie: Revision erfolgreich, Urteil "durchgreifend rechtsfehlerhaft" (AG Dortmund/OLG Hamm)

Deutliche Worte fand das Oberlandesgericht Hamm für eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, mit welcher unsere Mandant wegen Besitz von kinderpornographischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Das Urteil basiere auf einer rechtsfehlerhaften Prozessgrundlage und sei sowohl hinsichtlich der angenommenen Feststellungen, als auch hinsichtlich der Strafzumessung "durchgreifend rechtsfehlerhaft" - so das Oberlandesgericht (AZ: III-1 RVs 35/21 OLG Hamm).

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sexueller Übergriff: Angeklagter in Berufung freigesprochen (München)

Nachdem Das Amtsgericht München den Beschuldigten (damals noch im Beistand eines Pflichtverteidigers) zu einer Haftstrafe von neun Monaten wegen eines sexuellen Übergriffes in einer Diskothek verurteilt hatte, sprach das das Landgericht München den Beschuldigten in der Berufungsinstanz nunmehr von allen Vorwürfen frei. Der Angeklagte hätte im Falle einer Verurteilung und der damit verbundenen Eintragung in ein Führungszeugnis seinen Beruf aufgeben müssen.

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Vergewaltigung: Angeklagter durch Berufungsgericht freigesprochen (Marburg)

Die Berufungskammer des Landgerichts Marburg hat den Beschuldigten letztlich vollumfänglich vom Vorwurf der Vergewaltigung zum Nachteil seiner damaligen Freundin freigesprochen. In erster Instanz war unser Mandant zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Über das Verfahren war in der regionalen und überregionalen Presse ausführlich berichtet worden, da sich die Vergewaltigung auf dem Stadtfest "3 Tage Marburg" ereignet haben sollte

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sexueller Missbrauch: Tatschilderung inkonstant - Verfahren eingestellt (Leipzig)

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Strafverfahren gegen einen 38-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - auf Antrag der verteidigung - mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Mann war vorgeworfen worden, die älteste Tochter seiner neuen Freundin in sexuell bestimmter Weise berührt und missbraucht zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich letztlich als unrichtig.

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