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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

Oktober 2023

Revision erfolgreich: Verurteilung wegen Kinderpornografie rechtsfehlerhaft (Dortmund)

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Revision die Verurteilung eines unserer Mandanten wegen durchgreifende Rechtsfehler kassiert und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Dortmund zurückgewiesen. Unser Mandant war in erster Instanz wegen Verbreitung von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Nunmehr besteht die Chance auf eine deutlich geringere Strafe.

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Kinderpornografie: Eröffnung des Verfahrens abgelehnt (AG Mülheim)

Das Amtsgericht Mülheim die Eröffnung eines Strafprozesses aus rechtlichen Gründen abgelehnt und sich damit unserem Antrag auf Nichtzulassung der Anklageschrift vollumfänglich angeschlossen. Unsere Mandanten war vorgeworfen worden, ein Bild mit kinderpornographischen Inhalt über das Internet verbreitet zu haben. Im Ergebnis sei das Bild aber nicht kinderpornographische, weshalb die Eröffnung des Verfahrens abzulehnen sei.

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