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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

April 2021

Betäubungsmittel: Verfahren wegen Besitz von 20kg "Marihuana" eingestellt (Marburg)

Die Staatsanwaltschaft Marburg hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann aus dem Großraum Marburg wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingestellt und den hiermit zusammenhängenden Haftbefehl aufgehoben. Nach dem Vorbringen der Verteidigung ließ sich letztlich nicht mehr nachvollziehen, ob es sich um Marihuana mit dem strafbaren Wirkstoff THC - oder um solches mit dem (straflosen) Wirkstoff CBD gehandelt hat.

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sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Verfahren eingestellt (Dortmund)

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat auf Antrag der Verteidigung ein Strafverfahren gegen einen Mann aus Dortmund eingestellt. Dem Mann war vorgeworfen worden, über das Internet Bilder mit sexuellen Inhalten mit Minderjährigen getauscht zu haben. Nach dem Vorbringen der Verteidigung ließ sich jedoch nicht sicher feststellen dass der Mann auch Kenntnis von dem jugendlichen Alter der Personen hatte. Somit war das Verfahren nach dem Zweifelssatz "Im Zweifel für den Angeklagten" einzustellen.

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