Missbrauch von Jugendlichen: Einstellung (Dortmund)
Als bundesweit tätige Kanzlei mit einer schwerpunktmäßigen Ausrichtung aus Sexualstraftaten verteidigen wir natürlich auch regelmäßig Beschuldigte aus Dortmund. Hier hatte sich Ende letzten Jahres einmal an uns gewandt in die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, Bilder mit pornographischen Inhalten über das Internet mit Jugendlichen getauscht zu haben.
Der Inhalt der Ermittlungsakte ergab, dass es sich bei den Personen in der Tat um Mädchen unter 18 Jahren handelte. Jedoch war an keiner Stelle der Kommunikation ein Hinweis auf das Alter der abgebildeten Personen zu finden. Insofern ließ sich das Vorbringen unseres Mandanten, er sei davon ausgegangen dass es sich bei den abgebildeten Personen und Frauen über 18 Jahren gehandelt habe, nicht widerlegen (Mit einer ähnliche Begründung hatten im übrigen die Staatsanwaltschaften Cottbus und Dresden auf unseren Antrag hin Strafverfahren gegen unsere Mandanten bei nahezu identisch gelagerten Sachverhalten mangelt Tatverdachts eingestellt).
Da ein Tatnachweis im Rahmen einer möglichen Hauptverhandlung insofern nicht zu erwarten war, stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund das Verfahren wegen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen sodann auf Antrag der Verteidigung ein.
Der Mann erhält für die Dauer der Beschlagnahme seiner Speichermedien eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung unrechtmäßig erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).