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Betäubungsmittel: Besitz von 20kg "Marihuana" (Marburg)

Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten war in Gang gekommen, nachdem im Großraum Marburg eine Plantage ausgehoben worden war, also eine Fläche auf der großflächig Marihuana angebaut wird.

Unserem Mandanten hat man in diesem Zusammenhang vorgeworfen, sich an der Aufzucht und Pflege der Pflanzen beteiligt zu haben, die Auswertung von Funkzellendaten und Korrespondenz über Mobilfunkgeräte hatte ergeben, dass dieser sich regelmäßig an der Plantage aufgehalten und hier auch entsprechend tätig geworden war. Angesichts der von der Staatsanwalt Marburg hochgerechnet Menge an Marihuana - welche die Staatsanwaltschaft mit etwa 20 Kilo berechnete - erließ das Amtsgericht Marburg ein Haftbefehl gegen unseren Mandanten.

Nach eingehender Auswertung der Akten brachten wir vor, das sich nicht mehr rekonstruieren ließ, ob in der Plantage tatsächlich Marihuana mit dem strafbaren Wirkstoff THC angebaut worden war. Denn gegebenenfalls könnte es sich auch um eine solche Aufzuchtanlage handelt, in welcher Marihuana mit dem nicht strafbaren Wirkstoff CBD aufgezogen worden war.

Eine Unterscheidung ließ sich anhand der beiden Akten befindlichen Daten und auch Bildern unseres Mandanten nicht mehr treffen, so das die Staatsanwaltschaft Marburg - letztlich widerwillig - den Haftbefehl aufhob und beantragte, das Verfahren einzustellen.

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