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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

Mai 2023

Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (Hannover)

Auf Antrag der Verteidigung hat das Amtsgericht Hannover einen Beschuldigten Musikdozenten vom Tatvorwurf der sog. schweren sexuelle Nötigung nach mehrtägiger Hauptverhandlung und intensiger Beweisaufnahme vollumfänglich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann vorgeworfen, eine Studentin nach einer Feier vergewaltigt zu haben.

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Kinderpornografie bei WhattsApp: Jugendlicher freigesprochen (Mülheim an der Ruhr)

In einem Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie hat sich das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr dem Antrag der Verteidigung angeschlossen und den Beschuldigten Jugendlichen vom Tatvorwurf freigesprochen. Dem Jugendlichen war das Bild mit kinderpornographischen Inhalten über den Kommunikationsdienste WhatsApp zugegangen. Nach dem Vorbringen der Verteidigung ließ sich aber letztlich nicht ausschließen, dass sich dieses ohne Kenntnis des Beschuldigten im Hintergrund automatisiert abgespeichert hatte.

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