Bundesweite Strafverteidigung
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung ....
Das Recht wird heutzutage immer komplizierter. Zuverlässige Kenntnisse von Gesetzesänderungen, aktuellen Rechtsprechungen und Praxiskenntnisse sind unabdingbare Voraussetzungen einer guten, juristischen Tätigkeit.
Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden, Ihnen ausschließlich als Rechtsanwalt und Strafanwalt (Strafverteidiger) in dem Bereich Strafrecht zur Verfügung zu stehen.
Folgend finden Sie klassische Beispiele, in den Personen mit unserer Kanzlei in Kontakt treten. Aber nicht nur im Falle einer Hausdursuchung oder Festnahme, sondern auch bei einer Vorladung als Beschuldigter oder allen anderen aufkommenden Fragen im Strafrecht können Sie uns jederzeit kontaktieren. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Nikolai Odebralski,
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Hier einige klassische Beispiele, in denen Personen sich an unsere Kanzlei wenden:
Vorladung als Beschuldigter
Sie sind als Beschuldigter in einer Strafsache vorgeladen?
Untersuchungshaft
Einer Ihrer Verwandten oder Freunde wurde festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft?
Erkennungsdienstlichen Behandlung
Man lädt Sie vor zu einer Erkennungsdienstlichen Behandlung?
Anwaltswechsel
Sie möchten einen Anwaltswechsel, weil Sie mit Ihrem unzufrieden sind?
Rechtsmittel
Nach einer Verurteilung durch ein Instanzgericht möchten Sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, also Berufung oder Revision?
Vertreter
Sie suchen einen kompetenten Vertreter für die Interessen von Gefängnisinsassen?
Wiederaufnahmeverfahren
Sie wurden zu unrecht verurteilt und interessieren sich für ein Wiederaufnahmeverfahren?
Sexualstraftat
Man beschuldigt Sie einer Sexualstraftat?