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Beischlaf zwischen Verwandten

Sexueldelikte - Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei

Vorladung wegen Beischlaf zwischen Verwandten?

 

polizeiliche Vorladung wegen Beischlafs zwischen Verwandten erhalten?

Der Beischlaf zwischen Verwandten (auch Inzest genannt) findet sich im 12. Abschnitt des Strafgesetzbuches unter ,,Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie‘‘

In §173 StGB heißt es:

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

 

Wann mache ich mich wegen Beischlafs zwischen Verwandten im Sinne des §173 StGB strafbar?

Für die Vorschrift werden nur Verwandtschaften in gerader Linie erfasst. Dies schließt

  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister (auch Halbgeschwister)
  • Großeltern
  • Enkel

in den strafrechtlichen Schutz ein.

Strafbar nach §173 StGB ist nur der vaginale Geschlechtsverkehr. Andere sexuelle Handlungen, wie Oralverkehr, Analverkehr etc. sind von der Vorschrift nicht erfasst.

 

Ist Sex mit dem Cousin strafbar?

Dass der Geschlechtsverkehr mit dem/der Cousin/-e strafbar ist, ist ein weitverbreiteter Mythos.

In Deutschland sind jedoch sexuelle Beziehungen jeglicher Art zwischen Cousine und Cousin erlaubt.

 

Beischlaf zwischen verwandten - Strafrahmen?

Im Hinblick auf die Strafe kommt es – wie so oft – auf die konkreten Umstände an.

Für den Beischlaf mit einem leiblichen Abkömmling (Kinder) gem. §173 Abs.1 StGB sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Der Strafrahmen liegt bei Geschlechtsverkehr mit einem leiblichen Verwandten, mithin Eltern oder Großeltern nach §173 Abs.2 S.1 StGB bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Gemäß §173 Abs.2 S.2 StGB wird der Beischlaf zwischen Geschwistern ebenso bestraft.

 

Strafausschließungsgrund § 173 Abs. 3 StGB

Nach §173 Abs.3 StGB werden die Abkömmlinge oder Geschwister nicht bestraft, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig, also achtzehn Jahre alt waren.

 

sexuelle Handlungen zwischen einem oder mehreren Minderjährigen?

In diesem Fall bleibt dem §173 StGB kaum ein Anwendungsbereich. In Betracht kommen dann jedoch andere Straftaten, wie z.B der sexuelle Missbrauch von Kindern (§176 StGB) oder der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174 StGB).  

 

Vorladung wegen Beischlaf zwischen Verwandten erhalten?

Ihnen wird - zu Recht oer zu Unrecht - der strafbare Beischlaf zwischen Verwandten vorgeworfen? Rufen Sie mich an und lassen Sie sich zunächst kostenlos und unverbindlich beraten.

 

 

Vorladung wegen Beischlaf zwischen Verwandten

Ermittlungsverfahren Beischlaf zwischen Verwandten

- bundesweite Strafverteidigung -