Rechtsanwalt für Sexualdelikte: Frankfurt
Als bundesweit führende Rechtsanwaltskanzlei für Sexualstrafrecht freuen wir uns, Ihnen unsere Hilfe in einer sensiblen Situation anbieten zu können.
Sie haben eine Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Vergewaltigung von der Polizei Frankfurt erhalten? Oder Sie hatten eine Hausdurchsuchung in Frankfurt wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie? Oder es gibt bereits eine Anklageschrift wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Amtsgericht Frankfurt oder Landgericht Frankfurt?
In einer solchen Situation sind Sie bei uns zunächst einmal genau richtig.
Wir verteidigen seit über zehn Jahren bundesweit erfolgreich Beschuldigte wegen derartiger Vorwürfe und konnten uns im Laufe der Jahre insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt einen Namen als engagierter Strafverteidiger erkämpfen.
Nachstehend habe ich einige der wichtigsten Fragen aufgelistet, welche mir Beschuldigte in Sexualstrafverfahren regelmäßig stellen. Ich lade Sie insofern ein, sich zunächst einmal allgemein zu informieren. Bitte beachten Sie auch unsere weitergehenden Informationen, beispielsweise zur Konstellation von "Aussage gegen Aussage" oder zum Themenbereich aussagepsychologische Sachverständigengutachten.
Treten sie derartigen Vorwürfen bereits frühzeitig und auf Augenhöhe durch einen überregional erfahrenen und bundesweit renommierten Strafverteidiger entgegen - und legen Sie hierdurch die Grundlagen für ein erfolgreiches Strafverfahren.
Treten Sie den Vorwürfen auf Augenhöhe entgegen und beeindrucken Sie die Staatsanwaltschaft, indem sie nicht den nächstbesten regionalen Anwalt beauftragen. Erhöhen Sie die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung und sichern Sie sich den Respekt der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt, indem Sie sich von einer bundesweit hochspezialisierten Fachkanzlei für Sexualdelikte verteidigen lassen.
Herr Rechtsanwalt Odebralski ist Fachbuchautor und Referent zum Thema "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren" und genießt bundesweit eine hevorragende Reputation als Rechtsanwalt für Sexualdelikte.
Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern
Die Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern trifft viele Beschuldigte - sowohl in Frankfurt als auch bundesweit - häufig völlig unvermittelt.
Regelmäßig beschreiben wir die Beschuldigten wegen Kindesmissbrauch ein Gefühl der Hilflosigkeit. Denn so soll der Kindesmissbrauch um denen geht häufig schon viele Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, wie soll man sich bei einer so lange zurückliegenden Zeit überhaupt angemessen verteidigen können? So steht gerade in diesem Verfahren häufig Aussage gegen Aussage.
Informieren Sie sich bitte zunächst allgemein über Fragen, die Beschuldigte wegen sexuellen Missbrauch von Kindern in der Regel haben. Anschließend nehmen Sie bitte zunächst unverbindlich Kontakt auf, schildern mir ihren individuellen Fall und wir finden gemeinsam eine Lösung
Die Vorwürfe stimmen nicht
Gerade der unberechtigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird von vielen Beschuldigten als familiärer und persönlicher Supergau empfunden. So beschreiben wir viele Beschuldigte ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber diesen - zu Unrecht erhobenen - Vorwürfen, welche geeignet sind, das Lebensgefühl von Betroffenen dauerhaft und langfristig zu überschatten.
Wichtig in einer solchen Situation ist neben der Art, persönlich einen Weg zum Umgang mit derartigen Vorwürfen zu finden natürlich ebenso, eine engagierte Strafverteidigung von Beginn an. So lassen sich beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gerade durch frühzeitiges Eingreifen durch den Rechtsanwalt die juristischen Weichen gut stellen.
Herzstück unserer seit über zehn Jahren erfolgreichen Arbeit ist die Abgabe einer sehr umfassenden Verteidigererklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt, in welcher wir uns mit dem Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern detailliert auseinandersetzen, der Staatsanwaltschaft Frankfurt die Sicht der Beschuldigten darlegen und insbesondere Widersprüche in den Aussagen gegeneinander halten. Wichtig ist insbesondere, die Sachen nicht - wie es manchmal unerfahrene Kollegen aus Frankfurt empfehlen - "erst einmal laufen zu lassen" oder "jetzt erst einmal gar nichts zu sagen". Vielmehr bietet sich aus der Erfahrung vieler Sexualstrafverfahren heraus an, bereits frühzeitig den Vorwürfen entgegenzutreten - und sich nicht schweigend wegzuducken.
Rufen für mich zunächst unverbindlich an, schildern mir Ihren Fall und wir finden gemeinsam eine Lösung, das Verfahren wegen Kindesmissbrauchs aus der Welt zu schaffen.
Häufig spielt im Zusammenhang mit derartigen Vorwürfen auch die Frage eine Rolle, ob sog. aussagepsychologische Sachverständigengutachten einzuholen sind.
Zu dieser Frage hat sich eine differenzierte und teilweise komplizierte Rechtsprechung entwickelt, Die hier nicht vollständig wiedergegeben werden kann. Beispiele zu (teilweise auch von unserer Kanzlei erreichten) Entscheidungen finden Sie im Forum von Rechtslupe.de. Ein kritischer Beitrag der bundesweit renommierten Sachverständigen Dr. Volbert zur aussagepsychologischen Begutachtung bei Kindern zeigt die Grenzen derartiger Gutachten auf und ist ebenfalls sehr lesenswert.
Die Vorwürfe sind (teilweise) richtig
Natürlich wird aber nicht jeder Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen Beschuldigte zu Unrecht erhoben. Und natürlich erreichen mich auch Anfragen von Beschuldigten aus Frankfurt und bundesweit mit der Maßgabe, dass die Vorwürfe richtig sind und so (oder zumindest teilweise) geständig eingeräumt werden sollen.
Gerade in solchen Fällen ist zunächst zu sagen, dass die Übernahme von Verantwortung keine Schande ist und derartige Vorwürfe auch nicht Prinzip bestritten werden müssen. Insbesondere muss sich keiner unserer Mandanten schämen oder sich bei uns moralisch für sein Verhalten rechtfertigen. Wichtig ist es immer nur, ehrlich zu seinem Anwalt zu sein - und gemeinsam finden wir die richtige Verteidigungsstrategie.
Sofern die Vorwürfe Des sexuellen Missbrauchs von Kindern geständigeingeräumt werden, macht es Sinn schon frühzeitig die Verteidigung in diese Richtung zu lenken.
Hierzu zählen bei uns unter anderem die Vermittlung von Therapiestellen an geständige Täter (bei Interesse), als natürlich auch die Möglichkeit der Durchführung eines sogenannten Täter Opfer Ausgleichs zwischen den Beteiligten. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, die gesetzlichen Strafrahmen zu verschieben und so im Fall einer Verurteilung in Grenzfällen gegebenenfalls doch noch zu einer Bewährungsstrafe zu kommen.
Welche Stafe droht mir bei einer Verurteilung?
Der Gesetzgeber unterscheidet zunächst zwischen einem sog. "einfachen" sexuellen Missbrauch von Kindern und einem sogenannten "schweren" sexuellen Missbrauch von Kindern.
Abgrenzungskriterium zwischen beiden Alternativen ist die Frage ob eine Tathandlung im Raum steht, die mit einem sogenannten Eindringen in den Körper verbunden ist. Hierzu zählt der Gesetzgeber zwischen den klassischen Varianten sexuellen Verhaltens wie beispielsweise Vaginalverkehr, Analverkehr und Oralverkehr auch Publikationen mit dem Finger bzw. Gegenständen. Ferner wurden in Einzelfällen Zungenküsse ebenfalls von dieser Alternative erfasst. Eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Einordnung des Verhaltens der Beschuldigten als schwerer oder einfacher sexueller Missbrauch spielt in derartigen Verfahren im Falle eines Berühren des Intimbereichs von Kindren häufig die Frage, ob und inwieweit mit dem Finger bereits in Geschlechtsteile eingedrungen wurde.
Der Unterschied zwischen beiden Tatbestandsvarianten liegt insbesondere in die der Höhe der Strafe.
Denn während der einfache sexuelle Missbrauch von Kindern - also Verhaltensweisen, die nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind - mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden, wird für einen sogenannten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verhängt. Diese Grenze von zwei Jahren ist insbesondere bedeutsam im Hinblick darauf, als das Freiheitsstrafen von über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir davon abgesehen, den vollständigen Gesetzestext des Straftatbestandes wiederzugeben, diesen können Sie aber problemlos hier einsehen, sowohl für den "einfachen" sexuellen Missbrauch von Kindern, als auch für den sogenannten "schweren" sexuellen Missbrauch von Kindern.
Vorladung wegen Vergewaltigung Frankfurt
Regelmäßig wenden sich Beschuldigte aus Frankfurt an mich, die eine Vorladung wegen Vergewaltigung erhalten haben. Die Reaktion auf eine solche polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist bei den meisten Betroffenen zunächst einmal Fassungslosigkeit.
Denn so haben viele bereits von falschen Vergewaltigungsvorwürfen in der Zeitung gelesen und sind nun geschockt darüber, von so etwas nun selbst betroffen zu sein. Natürlich gibt es auch Einzelfälle, in denen derartige Vorwürfe eingeräumt werden - zum größten Teilwert der Vorwurf der Vergewaltigung von Beschuldigten jedoch bestritten. In der Regel steht Aussage-gegen-Aussage.
Von den Beschuldigten wird vorgebracht, die sexuellen Kontakte haben einvernehmlich stattgefunden - weshalb der größte Teil dieser Verfahren auf Antrag unserer Kanzlei eingestellt wird. Denn wir unterscheiden uns von einer durchschnittlichen Kanzlei insbesondere dadurch, dass wir gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt eine umfassende Verteidigererklärung zu den Vorwürfen abgeben, hierin sämtliche Widersprüche in den Aussagen herausarbeiten und so die Grundlage für die Verfahrenseinstellung schon früh legen.
Sofern auch Sie von falschen Vergewaltigungsvorwürfen betroffen sind und eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung von der Polizei Frankfurt erhalten haben, dann rufen Sie mich zeitnah an, schildern mir ihren Fall und wir finden eine gemeinsame Lösung, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Genauso, wie wir es für viele Beschuldigte aus Frankfurt in der Vergangenheit getan haben - und regelmäßig tun.
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie Frankfurt
Eine Hausdurchsuchung wegen dem Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ist für viele Beschuldigte mit einer besonderen Belastung verbunden. Als besonders unangenehm wird oft nicht nur das Gefühl empfunden, nun im Blickpunkt staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu stehen, darüber hinaus plagen viele Beschuldigte auch Sorgen über den weiteren Fortgang des Verfahrens.
Muss ich mich wegen Besitz von Kinderpornographie vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten? Muss ich meinem Arbeitgeber das Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie offen legen? Und droht mir am Ende eine Eintragung wegen Besitz von Kinderpornographie in das polizeiliche Führungszeugnis?
In einer solchen Situation möchte ich zunächst beruhigen, was die Angst vor einer öffentlichen Hauptverhandlung anbelangt.
Denn die Quote derjenigen Verfahren, die unsere Kanzlei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt ohne öffentliche Gerichtsverhandlung zum Abschluss gebracht hat, ist beachtlich. Natürlich ist jeder Einzelfall anders zu bewerten, und gerade beim Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie ist die öffentliche Stimmung aktuell sehr sensibel, in Frankfurt und bundesweit.
Dennoch haben wir in der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt gerade beim Tatvorwurf Kinderpornographie sehr gute Erfahrung gemacht und hier Kontakte zu den Sachbearbeitern der Sonderabteilung geknüpft, durch welche wir für viele unserer Mandanten beim Tatvorwurf Kinderpornographie eine außergerichtliche Erledigung der Vorwürfe erreichen konnten.
Der weitere Ablauf in Verfahren wegen Kinderpornographie ist, dass sie mir bitte die Unterlagen zukommen lassen, welche sie erhalten haben - also in der Regel den Durchsuchungsbeschluss sowie das Protokoll über die Sicherstellung der Datenträger. Auf Grundlage dieser Unterlagen zeigen wir dann ihre Vertretung nach der Hausdurchsuchung an und finden anschließend einen gemeinsamen Weg, die Angelegenheit außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.
Im Falle einer Hausdurchsuchung erreichen Sie uns auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten, die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Kontaktformular der Homepage
Anklageschrift vom Landgericht Frankfurt
Sofern Sie eine Anklageschrift vom Landgericht Frankfurt oder Amtsgericht Frankfurt wegen Vergewaltigung, sexuelle Missbrauch von Kindern oder Besitz von Kinderpornographie erhalten haben bedeutet dies zunächst, dass es zu einer Verhandlung dort kommen wird.
Gerade für eine solche Verhandlung ist ein engagierter Rechtsanwalt für Sexualdelikte notwendig, um dort nicht unter die sprichwörtlichen Räder zu geraten.
Teilweise berichten wir Angeklagte wegen Sexualdelikten erschütterndes, wenn sie entweder alleine oder ansonsten mit einem Pflichtverteidiger eine solche Verhandlung bestritten haben. Häufig wird dann berichtet, dass der Pflichtverteidiger durch Desinteresse oder dadurch geglänzt habe, den vermeintlich Geschädigten keinerlei Fragen zu stellen. Insofern ist dringend davon abzuraten, ein derartiges Verfahren mit einem Pflichtverteidiger zu bestreiten.
Sofern Ihnen also einer Anklageschrift vom Landgericht Frankfurt oder dem Amtsgericht Frankfurt zugestellt wurde, so nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt auf, um später mit Terminsabstimmungen mit meiner Kanzlei keine Probleme zu bekommen.
Gerne können Sie mir die Unterlagen auch schon vorab per E-Mail zukommen lassen und mir Ihre Telefonnummer und eine Zeit mitteilen, zu der es passt. Und dann würde ich mich einfach im Laufe des entsprechenden Tages melden und telefonisch alles weitere zu besprechen. Die Kontaktdaten inklusive der mobilen Notfallnummer für Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie auf dem Kontaktformular der Homepage.
Rechtsanwalt für Sexualdelikte Frankfurt
Als Kanzlei für Sexualstrafrecht und Rechtsanwalt für Sexualdelikte verteidigen unsere Mandanten bundesweit, regelmäßig natürlich auch in Hessen mit Schwerpunkt in Frankfurt am Main
bundesweite Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Sofern Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung durch die Polizei Frankfurt erhalten haben, ist zunächst einmal die Frage nach dem richtigen Anwalt von grundlegender Bedeutung.
Der Grund warum sich viele Beschuldigte für unsere Kanzlei entscheiden liegt nicht nur darin, dass wir bereits seit zehn Jahren derartige Delikte schwerpunktmäßig bearbeiten und bundesweit erfolgreich tätig sind. Neben der fachlichen Kompetenz bekommen wir stetig positive Rückmeldung betreffend die Mandatsbetreuung und die Reaktionszeit auf Anfragen und E-Mails.
So werden Anfragen bei uns in der Regel innerhalb weniger Stunden bearbeitet, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Herr Rechtsanwalt Odebralski ist zudem bundesweit bekannt als Rechtsanwalt für Sexualdelikte und konnte sich durch seine erfolgreiche Arbeit seit nunmehr mehr als zehn Jahren bundesweit und insbesondere das Erscheinen seines Fachbuches Mitte des Jahres 2020 mit dem Titel "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren" einen Namen in diesem Deliktsbereich erarbeiten.
Anwaltswechsel (Sexualdelikte Frankfurt)
Regelmäßig wenden sich auch Beschuldigter aus Frankfurt an mich, die bereits ein Anwalt mit der Vertretung ihrer Interessen in einem Sexualstrafverfahren beauftragt haben.
Aus unterschiedlichen Gründen sind die Betroffenen aber nicht (mehr) zufrieden mit der Arbeit. Entweder der Rechtsanwalt meldet sich nicht zurück, beantwortet konkrete Fragen der Mandanten ausweichend oder macht schlichtweg den Eindruck, als ob er sich in diesem sensiblen Deliktbereich nicht auskennt. In einer solchen Situation gebe ich Beschuldigten immer den Ratschlag, ihrem Gefühl zu vertrauen. Denn in einer solchen Situation ist vertrauensvolle Zusammenarbeit so wichtig wie in keinem anderen Bereich.
Sollte sich auch bei Ihnen ein Störgefühl eingestellt haben, lade ich Sie ein, zunächst unverbindlich und diskret Kontakt zu mir aufzunehmen. Schildern Sie mir Ihren Fall und wir organisieren - sofern das Verfahren von uns übernommen wird - den Anwaltswechsel von unserer Kanzlei aus freundlich und kollegial. Und nicht selten haben in der Vergangenheit Kollegen uns die Rückmeldung gegeben dass Sie über das Einschreiten eines Experten für Sexualdelikte froh waren, dass selbst doch mit dem Verfahren überfordert waren.
Revision nach einer Verurteilung
Regelmäßig wenden sich auch Beschuldigte aus Frankfurt an mich, die keine Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung erhalten haben - sondern deren Strafverfahren vielmehr schon abgeschlossen ist. Auch in einer solchen Situation helfen wir selbst verständlich gerne weiter.
Sollte auch in ihrem Verfahren das Urteil schon gesprochen - aber dies ist noch nicht rechtskräftig sein, besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Revisionsverfahrens. Auch hier verteidigen wir Beschuldigte regelmäßig und erfolgreich, sollten Sie Interesse an der Durchführung einer Revision gegen ein Urteil wegen einer Sexualstraftat haben, informieren Sie sich bitte auf unserer speziellen Themenseite zum Thema Revisionsverfahren.