Beschuldigter wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder Kinderpornografie in Karlsruhe?
Sie haben eine Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern oder Vergewaltigung von der Polizei Karlsruhe erhalten? Oder Sie hatten vielleicht sogar gerade eben eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Karlsruhe?
Dann befinden Sie sich in einer Situation, in der sich viele Beschuldigte aus Karlsruhe und ganz Deutschland an uns wenden. Als bundesweit renommierte Rechtsanwaltskanzlei für Sexualstrafrecht und Experten für Sexualdelikte freuen wir uns, Ihnen unsere Hilfe in einer äußerst kritischen Situation anbieten zu können.
Sie sind hier schon auf der sprichwörtlich richtigen Seite und haben die erste gute Entscheidung getroffen. Sie stellen sich den Tatsachen und machen sich nichts vor und hoffen nicht darauf, dass sich die Sache von alleine erledigen werde. Denn glauben Sie mir: das wird sie nicht.
Sie benötigen jetzt einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht, der Ihnen Optionen und Pfade aufzeigt und Ihnen hilft, die Angelegenheit diskret und im Idealfall außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Wir verteidigen seit über zehn Jahren bundesweit Beschuldigte in Sexualstrafverfahren. Und täglich wenden sich Beschuldigte an uns, die teils unbewusst und unverschuldet von derartigen Vorwürfen betroffen sind.
Anwalt für Sexualdelikte jetzt unverbindlich kontaktieren:
Sofern auch Sie sich in einer solchen Situation befinden, dann rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail und schildern mir Ihren Fall zunächst kostenlos, lassen Sie sich umfassend informieren und wir finden gemeinsam eine Lösung. Legen Sie Ihr Sexualstrafverfahren in Karlsruhe in unsere Hände - wir werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen.
Unten beantworte ich nun erste Fragen, die Beschuldigte in einer solchen Situation gewöhnlich haben.
Ich lade Sie ein, sich zunächst auf dieser Internetpräsenz ausführlich zu informieren und sich einen ersten Eindruck über die Kanzlei und die rechtlichen Inhalte zu verschaffen, bei Rückfragen dazu stehen wir natürlich immer gerne zur Verfügung - telefonisch, per E-Mail oder in Notfällen auch außerhalb der Geschäftszeiten über die Notfallnummer 0151 - 11 63 20 82.
Notfall und Erste Hilfe in Strafsachen, Strafverteidigung in Karlsruhe
Einige klassische und typische Konstellationen, in welche Menschen erstmalig in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Karlsruhe (in den meisten Fällen mit der Polizei Karlsruhe bzw. mit staatsanwaltlicher Ermittlungen Karlsruhe) kommen können:
- Vorladung als Beschuldigter (polizeiliche Ermittlungsverfahren)
- Hausdurchsuchung (polizeiliche Hausdurchsuchung)
- Festnahme bzw. Untersuchungshaft (oder eines Angehörigen)
- Anklage erhalten (Ermittlungsverfahren)
- Strafbefehl erhalten
Als Ihr Anwalt für Strafrecht in Karlsruhe übernimmt Rechtsanwalt Odebralski die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und die Pflichtverteidigung. Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.
Nikolai Odebralski,
Rechtsanwalt für Sexualdelikte & Fachbuchautor
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Referenzen von zufriedenen Mandanten aus ganz Deutschland aus den vergangenen 10 Jahren finden Sie auf: Anwalt.de, Google oder Proven Expert sowie auf Facebook.
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Sexualstrafrecht Karlsruhe: Erste Fragen und Antworten
Vorladung wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung in Karlsruhe in der Post?
Die Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch von Kindern trifft Beschuldigte aus Karlsruhe größtenteils völlig unvermittelt und unerwartet.
Meistens liegen die angeblichen Taten viele Jahre oder manchmal Jahrzehnte zurück. Aus dem Nichts heraus werden dann auf einmal solche Vorwürfe erhoben. Viele Beschuldigte wegen Kindesmissbrauch fühlen sich in einer solchen Situation so hilflos, da man häufig keinerlei Möglichkeiten sieht, sich angemessen gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Wie soll man auch beweisen, dass man vor mehr als zehn Jahren keinen sexuellen Übergriff begangen hat? Viele Beschuldigte verzweifeln innerlich an dieser vermeintlich unlösbaren Aufgabe.
Wir führen täglich Gespräche mit Beschuldigten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornografie – und Kennern die Ängste und Nöte unserer Mandanten. Lassen Sie uns auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung helfen, auch die Sie betreffenden Vorwürfe aus der Welt zu schaffen.
Anklageschrift wegen sexuellem Missbrauch von Kindern oder Vergewaltigung in Karlsruhe erhalten?
Wenn sie die Situation vor sich haben, dass Sie eine Anklageschrift des Amtsgerichts oder des Landgerichts Karlsruhe wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern erhalten habe, n ist die Lage klar: eine Gerichtsverhandlung ist unausweichlich. Dieser Lage müssen Sie jetzt entgegensehen und die richtigen Konsequenzen ziehen.
Es ist jetzt auch zweitrangig, warum sie sich in dieser konkreten Situation befinden: möglicherweise hatten sie bislang überhaupt keinen Anwalt beauftragt oder Sie haben mit der Hoffnung gelebt, dass sich die Sache von ganz alleine erledigt. Vielleicht hatten sie aber auch einen anderen Rechtsanwalt schon zuvor beauftragt, der hat es aber leider nicht vermocht hatte, die Angelegenheit ohne ein Gerichtsverfahren außergerichtlich zu klären und entsprechend zur Einstellung zu bringen.
Jetzt lohnt es sich, einen Gedanken mehr zu investieren und den Rechtsanwalt für die Hauptverhandlung vor dem Gericht in Karlsruhe zu wechseln oder vielleicht einen zweiten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn wir kooperieren vertrauensvoll mit anderen Kollegen und legen hierbei Wert darauf, dass die Sache im Sinne des Mandanten zu einem erfolgreichen Abschluss geführt wird. Nicht zuletzt ist natürlich auch so, dass mit zwei Anwälten die Strafverteidigung in Karlsruhe sich noch einmal besser aufstellen kann. Die schwierige Situation kann so sehr gut vorbereitet werden, und es können noch einmal Optionen für Verteidigungsstrategien vorbereitet werden, als dies der Fall ist, wenn nur ein Strafverteidiger tätig ist vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht in Karlsruhe wegen Vergewaltigung oder wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen.
Der richtige Rechtsanwalt bei Vorladung wegen sexuellem Missbrauch in Karlsruhe
Beschuldigte aus Karlsruhe haben häufig folgende Frage: ist es ein Problem, dass der Sitz der Kanzlei nicht in Karlsruhe ist?
Die Antwort hierauf ergibt sich aus dem Verfahrensablauf: so zeigen wir zunächst einmal die Vertretung gegenüber der Polizei in Karlsruhe an und sagen den Vernehmungstermin ab, dies erfolgt schriftlich bzw. digital. Anschließend beantragen wir Einsicht in die Akten des Verfahrens. Sobald die Verfahrensakten hier vorliegen, erfassen wir diese digital und lassen den Beschuldigten eine Abschrift hiervon zu kommen, damit sich unsere Mandanten selbst ein Bild davon machen können, um welche Vorwürfe es überhaupt geht. Auch dies erfolgt selbst verständlich auf elektronischem Wege.
Anschließend geben mir meine Mandanten entweder telefonisch oder per E-Mail eine Rückmeldung dazu, wie sie Tatvorwürfen stehen. Wir erstellen dann eine umfassende Verteidigererklärung, in der wir uns nicht nur mit sämtlichen Widersprüchen in den belastenden Aussagen auseinandersetzen. Ferner beantragen wir sodann auch die Verfahrenseinstellung, was dann aufgrund unserer Expertise und Erfahrung auch überdurchschnittlich häufig so erfolgt.
Wie Sie sehen, handelt es sich insofern um ein rein schriftliches Verfahren, bei welchem der Kanzleisitz des bearbeitenden Rechtsanwaltes zweitrangig ist. Eine Anreise zu unserem Kanzleistandort in der schönen Ruhrmetropole Essen ist in der Regel gar nicht erforderlich.
Und ohnehin ist der Kanzleistandort des bearbeitenden Rechtsanwaltes im Zeitalter digitaler Kommunikation zweitrangig geworden. Was zählt, ist die Kompetenz und Erfahrung als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht.
Mit Rechtsanwalt Odebralski haben Sie buchstäblich einen Experten an Ihrer Seite: Ende des Jahres 2020 erschien ein juristisches Fachbuch von Herrn Rechtsanwalt Odebralski mit dem Titel "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren - Ein Praxishandbuch" im renommierten Wissenschaftsverlag Springer-Verlag.
Wir verstehen die Situation unserer Mandanten und ihrer Ängste und Nöte, weil wir sie aus unserer täglichen Arbeit sehr gut kennen. Wir betrachten die Angelegenheit nüchtern aus professioneller Sicht.
Im Speziellen ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung oder jeder anderen Sexualstraftat im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung nicht nur geeignet, den Beschuldigten ihre Freiheit zu nehmen. Werden die Vorwürfe erst einmal öffentlich bekannt, bedeutet das nicht selten die soziale Isolation für den Beschuldigten, auch wenn sich die Vorwürfe hinterher als unbegründet und falsch herausstellen. Und dann ist es letztlich auch zweitrangig, ob das Verfahren eingestellt wird. Aus diesem Grunde ist es so wichtig, mit der Angelegenheit diskret umzugehen, bereits frühzeitig die notwendigen Weichen in die richtige Richtung zu stellen, um das Verfahren in Richtung der außergerichtlichen Einstellung zu lenken.
Beim Erreichen dieses Ziels sind wir auch außerordentlich erfolgreich, wir vertreten hunderte solcher Mandate im Bereich des Sexualstrafrechts und unsere Mandanten sind in der ganz überwiegenden Zahl sehr zufrieden mit uns. Und das ist wohl auch der Grund, warum sich täglich Mandanten aus ganz Deutschland zwischen Hamburg und München, Aachen und Berlin an uns wenden und unsere Dienstleistung als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht in Anspruch nehmen. Nicht nur in Karlsruhe, sondern bundesweit. Aufgrund unseres verstärkten Engagements in Karlsruhe in den letzten Jahren konnten wir uns aber auch gegenüber der Staatsanwaltschaft – also der Sonderabteilung für Sexualdelikte bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – einen bekannten Namen als erstklassige Rechtsanwälte und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in der drittgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg erarbeiten. Karlsruhe wird auch "Residenz des Rechts"genannt, weil hier seit 1950 der Sitz des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts.
Bitte informieren Sie sich zu dem Delikt, dessen Sie beschuldigt werden, zunächst einmal unverbindlich. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass jeder Fall höchst unterschiedlich ist und an einer engagierten Strafverteidigung lässt sich kein Weg vorbei: es handelt sich beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder auch der Vergewaltigung um äußerst komplexe und vielschichtige Tatvorwürfe, die sich weder durch eine eigene Aussage bei der Polizei Karlsruhe, noch durch eigenes Tätigwerden aus der Welt schaffen lassen. Viele versuchen ihr Glück dennoch, und fanden dann wegen unbedachter Äußerungen und fehlender Akteneinsicht dann einige Monate später die Anklageschrift vom Landgericht Karlsruhe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Vergewaltigung im Briefkasten. Lassen Sie es nicht so weit kommen und legen Sie Ihr Verfahren frühzeitig in unsere juristisch versierten Hände.
Passend dazu empfehle ich Ihnen, sich bereits jetzt über die entsprechenden Vorschriften zu informieren, es sind hier inbesondere zu nennen: die sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, aber natürlich auch der Straftatbestand der Vergewaltigung oder den des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie.
Lesen Sie ferner etwas über die Bedeutung aussagepsychologischer Gutachten, klassische Verteidigungsstrategie in Sexualstrafverfahren oder auch bewusst vorgetäuschte Sexualdelikte.
Nikolai Odebralski,
Rechtsanwalt für Sexualdelikte & Fachbuchautor
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Leistungsverzeichnis
Kanzlei für Sexualstrafrecht Karlsruhe
Nikolai Odebralski, Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht und Strafverteidiger für Sexualdelikte in Karlsruhe.
Bei Interesse zum allgemeinen Thema Sexualdelikte informieren Sie sich bitte ausführlich auf meiner Internetseite zum Thema: Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht. Hier finden Sie neben einer Vielzahl themenspezifischer Beiträgen auch aktuelle Erfahrungsberichte zu Verfahren unserer Kanzlei aus dem Bereich des Sexualstrafrechts.
Besuchen Sie auch meine Seite zum Thema: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie Karlsruhe
Sofern Sie eine Hausdurchsuchung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie in Karlsruhe hatten oder eine Vorladung von der Polizei in Karlsruhe wegen Besitzes von Kinderpornographie erhalten haben, stehe ich Ihnen als überregional spezialisierte Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Lassen Sie mir die Unterlagen per E-Mail zukommen und schildern mir ihren Fall, dann melde ich mich zeitnah und wir entwickeln gemeinsam eine Lösung - immer mit dem Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Informieren Sie sich auch auf meiner Seite, speziell zum Thema: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
Vorladung wegen Vergewaltigung Karlsruhe
Sofern Sie eine Vorladung von der Polizei Karlsruhe wegen Vergewaltigung erhalten haben, informieren Sie sich über den Vorwurf der Vergewaltigung hier.
Gerade bei diesem Vorwurf gibt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten, insbesondere zur Konstellation von Aussage-gegen-Aussage oder die (komplexe) Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Einholung aussagepsychologischer Gutachten.
Bei Rückfragen hierfür stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Anklage wegen sexueller Missbrauch von Kindern Landgericht Karlsruhe
Regelmäßig vertrete ich Mandanten gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern oder sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bzw. sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vor dem Amtsgericht Karlsruhe und dem Landgericht Karlsruhe.