Anwalt für Sexualdelikte Mainz
Der Schock nach einer Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Mainz oder der Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Vergewaltigung sind für die Betroffenen in Mainz zumeist tief. Neben dem Bewusstsein, nun im Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen durch die Polizei Mainz bzw. die Staatsanwaltschaft Mainz stehen stellen sich viele Betroffene die Frage: wie wird es nun weitergehen? Komme ich ins Gefängnis? Wird mein Umfeld von den Vorwürfen Kenntnis erlangen? Wird sich das Jugendamt angesichts der Vorwürfe melden?
Und natürlich:
Wer ist der richtige Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Mainz, in dessen Hände ich mein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat in Mainz vertrauensvoll legen kann?
An dieser Stelle kommen wir ins Spiel.
Als bundesweit führende Kanzlei für Sexualstrafrecht verteidigen wir regelmäßig Beschuldigte aus Mainz gegen Vorwürfe wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie.
Sofern auch Sie in einer solchen Situation sind, dann zögern Sie nicht.
Nehmen Sie noch heute zunächst unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf, entweder per E-Mail oder in dringenden Fällen - wie beispielsweise der Vorladung wegen einer Sexualstraftat in Mainz am Wochenende oder eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Mainz außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten - gerne auch direkt über die private Notfallnummer:
info@ra-odebralski.de
Notfall: 015111632082
Und sofern Sie noch unsicher sind: rufen Sie uns gerne an, genau zu diesem Zweck haben wir die Notfallnummer für Beschuldigte aus Mainz eingerichtet.
Doch was macht unsere Arbeit so besonders und warum wenden sich täglich Betroffene aus ganz Deutschland an uns, um uns nach dem Vorwurf einer Sexualstraftat bzw. nach Erhalt einer Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder nach einer Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie um Hilfe zu bitten?
Nachstehend möchten wir Ihnen Argumente dafür nennen, warum wir uns im Laufe unserer mehr als zehnjährigen Tätigkeit unsere Position als Deutschlands Nummer eins im Sexualstrafrecht hart erarbeitet haben. Darüber hinaus, warum wir diese Position in unserer täglichen Arbeit verteidigen. Und warum auch Sie im Falle einer Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie in Mainz bei uns in den richtigen Händen sind.
Machen Sie in einer derart wichtigen Situation keine Kompromisse bei der Anwaltswahl indem Sie Ihr Sexualstrafverfahren in Mainz einer Kanzlei anvertrauen, welche auf diese Delikte gar nicht spezialisiert ist. Vertrauen Sie Deutschlands Nummer 1 für Sexualstrafrecht.
Und wir werden auch Ihr Vertrauen nicht enttäuschen.
Nikolai Odebralski,
Rechtsanwalt für Sexualdelikte & Fachbuchautor
Sexualstrafrecht Mainz: Erfolgsfaktor Spezialisierung
Als bundesweit führende Kanzlei für Sexualdelikte vereinigen wir wie keine andere Fachkanzlei theoretisches Wissen und praktische Erfahrung bei der Bearbeitung von Sexualstrafverfahren - und konnten bereits eine Vielzahl von Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz zur Einstellung bringen bzw. einen diskreten und außergerichtlichen Verfahrensabschluss in Mainz zu führen.
Doch was unterscheidet uns von anderen Anwälten und warum sind wir die richtige Wahl auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Mainz?
Sexualstrafrecht Mainz: praktische Erfahrung
Zunächst einmal verfügen wir wie keine andere Kanzlei über praktische Erfahrung in diesem Deliktsbereich.
Wir bearbeiten seit über zehn Jahren Sexualstrafverfahren schwerpunktmäßig in einem Umfang von etwa 700 bis 800 Sexualstrafverfahren jährlich, hierunter natürlich auch regelmäßig Verfahren welche die Staatsanwaltschaft Mainz gegen unsere Mandanten führt.
Aus dieser praktischen Erfahrung heraus wissen wir natürlich, wie Staatsanwaltschaften funktionieren, wie Staatsanwälte denken und welche Argumentationsmuster in der Praxis erprobt sind, um ein Verfahren in die Einstellung zu verteidigen. Die jahrelange tägliche Arbeit hat unseren Blick für Verfahrensakten in Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Kinderpornographie in Mainz geschult und wir können guten Gewissens von uns sagen dass wir nach der Lektüre tausender derartiger Akten mittlerweile einen Blick für typische Problemkonstellationen haben und wissen, wie man mit den entsprechenden Akten und Staatsanwaltschaften umzugehen hat.
Mehr praktische Erfahrung in diesem Deliktsbereich finden sie bundesweit nicht.
Informieren Sie sich auch in unserem Newsbereich zu unseren aktuellen und abgeschlossenen Verfahren und überzeugen sich hier von unserer praktischen Kompetenz. Wir begreifen Sexualstrafverfahren nicht als "eines von vielen Rechtsgebieten", sondern die Verteidigung in Sexualstrafverfahren ist unser erklärter Tätigkeitsschwerpunkt. Lassen Sie sich von unserer praktischen Erfahrung überzeugen.
Anwalt für Sexualdelikte Mainz - warum wir?!
Daneben verfügen wir auch über exzellente theoretische Kenntnisse und arbeiten stets auf juristisch höchstem Niveau für unsere Mandanten in Sexualstrafverfahren in Mainz.
Herr Rechtsanwalt Odebralski ist ausgewiesener Experte für Sexualstrafrecht und bundesweit renommiert. Neben seiner Tätigkeit als Fachbuchautor für Sexualstrafrecht (Das Fachbuch "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren - Ein Praxishandbuch" erschien im Jahre 2021 im renommierten Wissenschaftsverlag Springer Verlag und dient bereits jetzt als Grundlagenwerk für Rechtsanwälte bei der Verteidigung in Sexualstrafverfahren) und Referent für Sexualdelikte ist Herr Odebralski bekannt als ausgewiesener Experte für schwierige Konstellationen von Aussage gegen Aussage und rhetorisch geschickter Prozessanwalt.
In Anerkennung seiner Verdienste als Rechtsanwalt für Sexualdelikte und Kämpfer für die Rechte von Beschuldigten widmete Wikipedia ihm 2021 einen Eintrag und führt ihn seitdem als relevante Person der Öffentlichkeit.
Unser Ziel: Gerichtsverhandlung verhindern!
Aufgrund unserer täglichen Arbeit mit Betroffenen von Trtvorwürfen wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder von Kinderpornographie in Mainz wissen wir natürlich um die Interessenlage unserer Mandanten.
Und unabhängig davon ob Sie nun aus Mainz oder einer anderen Stadt in Deutschland kommen möchten natürlich alle Betroffenen diese Vorwürfe immer diskret und außergerichtlich aus der Welt geschafft haben und eine öffentliche Hauptverhandlung in Mainz verhindern. Dies ist nur verständlich: dass gerade einer Anschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Besitz von Kinderpornographie geeignet ist, das soziale Renommee von Betroffenen in Mainz zu zerstören, ist allgemein bekannt.
Aus diesem Grunde bieten wir diskrete und sensible Strafverteidigung mit dem Ziel, die Angelegenheit aus der Öffentlichkeit herauszuhalten und das Verfahren außergerichtlich und diskret zu einem Abschluss zu bringen.
Hierfür bietet die Prozessordnung verschiedene Möglichkeiten, welche an dieser Stelle für Beschuldigte in Mainz leider nicht abschließend dargestellt werden können. Im Falle einer Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Mainz, Vergewaltigung in Mainz oder nach einer Hausdurchsuchung in Mainz zögern Sie nicht, schildern Sie uns Ihren Fall im Rahmen eines vertrauensvollen Gespräch und wir finden auch für ihr Verfahren eine sensible Lösung.
Sexualstrafrecht Mainz: Vorladung erhalten?
Sofern Sie eine Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Mainz oder Vergewaltigung in Mainz erhalten haben, dann sind Sie bei uns zunächst richtig. Und eine Sache gleich zu Beginn wichtig: nehmen Sie den Vernehmungstermin bei der Polizei Mainz nicht wahr.
Erwarten Sie dort keine kostenlose Hilfe oder gar, dass man ihnen in einem sympathischen Gespräch Verständnis entgegenbringt bzw. dabei hilft, dieses "dumme kleine Missverständnis" aus der Welt zu schaffen - natürlich kostenlos.
Die Polizei Mainz ist nicht der Freund und Helfer von vermeintlichen Sexualstraftätern und wird auch Ihnen nicht helfen.
Dem gewöhnlichen Ablauf in Sexualstrafverfahren entspricht es vielmehr, dass sich Beschuldigte an einen erfahrenen Anwalt für Sexualdelikte wenden, dieser zunächst den Vernehmungstermin absagt und Akteneinsicht beantragt. Anschließend stellen wir Ihnen die Akten digital zur Verfügung, insofern spielt auch der Kanzlei Standort eine kleine große Rolle mehr, da es sich bei dem Ermittlungsverfahren ohnehin um ein rein schriftliche Verfahren handelt.
Anschließend stellen wir unseren Mandanten in Mainz die Akten digital zur Verfügung, machen uns ein gemeinsames Bild davon wie die Dinge liegen und beantragen dann anschließend im Rahmen einer umfassenden Verteidiger Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz, das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie einzustellen. Im Rahmen der Erklärung bereiten wir sämtliche Umstände des Einzelfalles auf und bereiten der Staatsanwaltschaft Mainz so bereits die Grundlage für die Verfahrenseinstellung.
Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Rheinland-Pfalz vertreten wir Sie selbstverständlich in einem Sexualstrafverfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder Besitz von Kinderpornographie nicht nur vor dem Amtsgericht Mainz oder dem Landgericht Mainz. Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch in allen untergeordneten Amtsgerichtsbezirken des Landgerichtsbezirke Mainz, also gegenüber dem Amtsgericht Alzey, dem Amtsgericht Bingen am Rhein, im Amtsgericht Mainz sowie dem Amtsgericht Worms.