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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Vergewaltigung: Aussage des "Opfers" überzeugt nicht, Angeklagter freigesprochen (Karlsruhe)

Gegen unseren Mandanten wurde bereits seit Ende 2023 durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung zum Nachteil seiner Exfreundin ermittelt. In der Sache wurde unsere Mandanten vorgeworfen, bei zwei Gelegenheiten während der Beziehung Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Frau durchgeführt zu haben.

Auffällig an den Vorwürfen war schon von Beginn an, dass nach den behaupteten Vergewaltigungen im Jahre 2021 die Beziehung fortgesetzt wurde, was auch weitere einvernehmliche sexuelle Kontakte im Rahmen der Beziehung bedeutete. Nachdem man sich dann Mitte 2023 im Streit getrennt hatte, begab sich die Frau wenige Monate nach der Trennung zur Polizei in Karlsruhe, um dort eine Strafanzeige gegen unseren späteren Mandanten wegen Vergewaltigung zu erstatten.

Beschuldigter wegen Vergewaltigung Karlsruhe

Ende 2023 erhielt dieser dann eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung durch die Polizei Karlsruhe und wendete sich mit dieser zunächst an einen allgemeinen Anwalt für Strafrecht aus Karlsruhe, der aber schon nach der eigenen Internetpräsenz kein Anwalt für Sexualstrafrecht ist bzw. derartige Mandate nicht schwerpunktmäßig bearbeitet. Dieser forderte zunächst die Ermittlungsakte an, besprach deren Inhalt mit unseren Mandanten und erteilte daraufhin den Ratschlag, abzuwarten und nichts zu machen, eine Erklärung sei "nicht erforderlich, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe werde schon die richtige Entscheidung treffen". Dieser Ratschlag erschien unsere Mandanten schon seinerzeit seltsam, da er aber keine Erfahrung mit derartigen Verfahren hatte vertraute er seinem Rechtsanwalt trotz Zweifeln. Mitte 2024 erhielt er dann die Anklageschrift wegen Vergewaltigung durch das Landgericht Karlsruhe, in dem darauf folgenden Besprechungstermin mit seinem Rechtsanwalt erklärte dieser, man müsse das Verfahren einfach auf sich zukommen lassen, in der Verhandlung werde man improvisieren, er solle ihm einfach vertrauen, man bekomme das hin.

Spätestens an diesem Punkt erkannte unser späterer Mandant, dass er in Hinblick auf die bevorstehende Verhandlung in dem Strafverfahren wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Karlsruhe bei seinem aktuellen Rechtsanwalt nicht in den richtigen Händen war. Im Internet begab er sich sodann auf die Suche nach einem Anwalt für Sexualstrafrecht, und wurde sodann schnell auf unsere Präsenz aufmerksam, mittlerweile bundesweit größte Kanzlei für Sexualdelikte übernahmen wir gerne seine Vertretung.

Eine eingehende Auseinandersetzung mit den Akten sowie dem Tatvorwurf der Vergewaltigung in Karlsruhe zeigte, dass es erhebliche Widersprüche zwischen den einzelnen Aussagen der Firma endlich Geschädigten gab, die sodann zur Vorbereitung des Verfahrens gegenüber dem Landgericht schriftlich ausgeführt und eingereicht wurden, um dort vorbereitend ein Problembewusstsein zu schaffen.

Anklage wegen Vergewaltigung Landgericht Karlsruhe

In der Hauptverhandlung nahm das Gericht unsere Vorbereitung dankend auf und stellte der angeblich Geschädigten Frau genau diejenigen kritischen Fragen, die im außergerichtlichen Verfahren durch den anderen Rechtsanwalt nicht angesprochen wurden.

Eine sehr kritische und umfangreiche Befragung durch die Verteidigung im weiteren Verfahren führte sodann dazu, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe bekam und unsere Mandanten bereits zweiten Vernunft mitteilte, dass es den Tatvorwurf der Vergewaltigung in Karlsruhe für nicht erwiesen ansieht. Die Folge: Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung durch das Landgericht Karlsruhe.

Unser Mandant bedankt sich, auch wir freuen uns mit ihm über das sicherlich gerechter und in der Sache richtige Ergebnis sowie in eigener Sache über eine weitere erfolgreiche Verteidigung als Anwalt für Sexualstrafrecht bzw. Sexualdelikte in Karlsruhe.

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