Sexualstrafrecht Trier: Ihr Rechtsanwalt
Anwalt für Sexualdelikte in Trier
Die Staatsanwaltschaft Trier führt ein Ermittlungsverfahren gegen Sie oder einen ihrer Angehörigen wegen einer Sexualstraftat, beispielsweise wegen sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Besitz von Kinderpornographie oder exhibitionistisch Handlungen?
Dann sind Sie hier richtig, als bundesweit führende Kanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir Beschuldigte regelmäßig auch in Rheinland-Pfalz und insbesondere gegenüber der Polizei Trier sowie dem Amtsgericht Trier und dem Landgericht Trier
Sofern auch Sie eine Vorladung wegen sexuelle Missbrauch von Kindern durch die Polizei Trier oder eine Vorladung Als Beschuldigter wegen dem Tatvorwurfs der Vergewaltigung durch die Polizei Trier erhalten haben, dann ist eine Sache wichtig: gehen Sie nicht zu diesem Termin.
Erwarten Sie nicht von netten Polizeibeamten Hilfe dabei, dieses "kleine Missverständnis" aus der Welt zu räumen. Denn teilweise denken Beschuldigte wegen Sexualstraftaten in Trier tatsächlich, als Beschuldigter wegen Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung würde man (natürlich kostenlose und schnelle!) Hilfe bei der Polizei Trier bekommen. Aus der Erfahrung heraus können wir Ihnen nur sagen: hierbei handelt es sich um ein weitverbreitetes Missverständnis. Denn man kennt den Satz aus amerikanischen Filmen: Alles was man sagt, wird die Polizei am Ende manchmal für, aber meistens gegen einen verwenden.
Insofern: sofern sie Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat in Rheinland-Pfalz beziehungsweise Trier sind uns einen Rechtsanwalt für Sexualdelikt in Trier suchen, sind sie bei uns richtig.
Machen Sie bei der Anwaltswahl keine Kompromisse.
Vertrauen Sie nicht irgendeinem lokalen Pflichtverteidiger der durch Amtsgericht Trier ausgesucht und bezahlt wird, seien Sie nicht so dumm sich in einer derart existenziellen Situation auf einen kostenlosen Anwalt zu verlassen - Insbesondere wenn dieser wahrscheinlich gar nicht schwerpunktmäßig Sexualstrafverfahren in Trier bearbeitet.
Treffen Sie frühzeitig die richtige Entscheidung und stellen Sie die Weichen in die richtige Richtung. Als Kanzlei für Sexualstrafrecht helfen wir Ihnen dabei das Sexual Strafverfahren wegen sexuelle Missbrauch von Kindern in Trier beziehungsweise Vergewaltigung in Trier diskret und geräuschlos und insbesondere ohne öffentliche Hauptverhandlung am Amtsgericht Trier oder dem Landgericht Trier zu erledigen.
Sie hatten eine Hausdurchsuchung in Trier wegen Besitz von Kinderpornographie?
Dann sitzt der Schock wahrscheinlich zunächst tief. Aber sofern sie den Weg zu unserer Seite gefunden haben bedeutet das, Sie wir haben sich von dem ersten Schock erholt und sind auf dem richtigen Weg, Hilfe zu finden. Nehmen Sie zunächst unverbindlich Kontakt auf und lassen sich beraten, gerne über die Notfall-Nummer oder per E-Mail:
Notfall: 0151 11632082
info@ra-odebralski.de
In einem diskreten Gespräch erklären wir Ihnen zunächst die ersten prozessuale Abläufe nach eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Trier. Wie geht es weiter? Was wird die Staatsanwaltschaft Trier in dem Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Kinderpornographie in Trier als Nächstes veranlassen? All diese Fragen beantworten wir schnell, unverbindlich und in einem vertraulichen Gespräch. Anschließend entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen und finden eine Lösung um diese Angelegenheit hoffentlich ebenso diskret und insbesondere ohne öffentliche Hauptverhandlung am Amtsgericht Trier aus der Welt zu schaffen.
Sie suchen einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Trier, der Sie als Rechtsanwalts vor dem Amtsgericht Trier oder dem Landgericht Trier gegen den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise der Vergewaltigung verteidigt?
Als spezialisierte Kanzlei für Sexualdelikt da haben wir wohl schon so jede Art von Sexualstraftat verteidigt, regelmäßig sind wir auch in Rheinland-Pfalz und Trier im Einsatz. Sofern auch Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuelle Missbrauch von Kindern von der Polizei Trier erhalten haben, lassen Sie uns diese gerne schon im Rahmen der ersten Kontakt Anfrage Per E-Mail zukommen. Anschließend besprechen wir das weitere Vorgehen, stimmen uns ab und finden dann einen Weg, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Sexualstrafrecht Trier: warum wir?!
Als bundesweit führende Kanzlei für Sexualdelikte verteidigen wir regelmäßig Betroffene von Tatvorwürfen wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie in Trier.
Wir wissen um die Besonderheiten derartiger Verfahren im Umgang mit der Staatsanwaltschaft Trier, insbesondere haben wir die praktischen Erfahrung aus jährlich etwa 800 bearbeiteten Strafverfahren wegen Sexualdelikten.
Herr Rechtsanwalt Odebralski ist zudem bekannt als hervorragender Prozessanwalt, Fachbuchautor beim renommierten Wissenschafts Verlag Springer-Verlag und bundesweit bekannt als Experte für schwierige Konstellationen von Aussage gegen Aussage.
Wikipedia widmet sie ihm im Jahre 2021 einen Eintrag für seine Verdienste als Rechtsanwalt für Sexualdelikte und führt ihn seitdem als relevante Personen der Öffentlichkeit.
Sexualstrafrecht Rheinland-Pfalz & Trier
Regelmäßig fragen uns Betroffene und Beschuldigte in Strafverfahren wegen sexuelle Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie in Trier, ob wir sie ausschließlich gegenüber dem Landgericht Trier bzw. dem Amtsgericht Trier vertreten. Dem ist nicht der Fall, als überregional und bundesweit ausgerichtete und hoch spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht verteidigen wir Beschuldigte in ganz Rheinland-Pfalz, also nicht nur vor den Landgerichten Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau oder Zweibrücken.
In Bezug auf den Landgerichtsbezirk Trier vertreten wir hier Betroffene auch an sämtlichen untergeordneten Amtsgerichten, also dem Amtsgericht Bernkastel-Kues, Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Daun, Amtsgericht Hermeskeil, Amtsgericht Prüm, Amtsgericht Saarburg und dem Amtsgericht Wittlich.
Als spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht bitten wir um Verständnis, dass wir Betroffene ausschließlich in Sexualstrafverfahren an diesen Gerichten vertreten, insofern bitten wir schon jetzt höflich darum von Anfragen in Bezug auf andere Straftaten abzusehen.