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Sexualstrafrecht Siegen

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Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat in Siegen - oder Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie in Siegen oder Umgebung?

Wenn Sie die vorliegende Seite gefunden haben bedeutet dies wahrscheinlich Sie oder einer Ihrer Verwandten sind in einer juristisch schwierigen Situation. Vielleicht haben Sie heute eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexueller Belästigung durch die Polizei Siegen erhalten. Vielleicht hatten Sie oder einer ihrer Angehörigen heute eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Siegen, Lennestadt, Olpe, Finnentrop oder der Umgebung.

Die emotionale Not ist in einer solchen Situation groß.

Und nachdem man sich von dem ersten Schock erholt hat, kommen Betroffenen viele Fragen in den Kopf: wie wird es weitergehen? Muss ich ins Gefängnis? Aber vor allem: wie finde ich den richtigen Anwalt für Sexualstrafrecht, der mir hilft, das Verfahren diskret und außergerichtlich zum Abschluss zu bringen und mich vor Schlimmerem bewahrt.

Sofern auch Sie sich diese Fragen gerade stellen, zögern Sie nicht und nehmen Sie zeitnah und unverbindlich Kontakt mit uns auf:

 

0151-11632082

info@ra-odebralski.de

 

Im Rahmen eines ersten Gespräches besprechen wir Ihre Situation zunächst diskret, vertrauensvoll und kostenlos.

Da wir täglich mit Betroffenen und Beschuldigten derartiger Vorwürfe sprechen, kennen wir die emotionale Verfassung unserer Mandanten aus tausenden von vergleichbaren Gesprächen gut. Wir geben Ihnen in einem einfühlsamen und sensiblen Gespräch erste Antworten auf ihre Fragen nicht nur in juristischer Hinsicht, sondern auch zum allgemeinen und emotionalen Umgang mit der Situation.

 

Sexualstrafrecht Siegen - warum wir?

Da viele Betroffene die von einem Tatvorwurf wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Besitz von Kinderpornographie in Siegen betroffen sind und einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen bislang noch keinerlei Kontakt mit Strafverteidigern hatten, möchten wir uns an dieser Stelle kurz vorstellen:

unsere Kanzlei wurde im Jahre 2010 durch Herrn Rechtsanwalt Nikolai Odebralski gegründet und spezialisierte sich einige Jahre später auf die Bearbeitung von Sexualstrafverfahren. Hierbei wurde uns schnell bewusst, dass wir nicht nur eine spezielle Empathie für unsere Mandanten haben und diese sowohl juristisch als auch menschlich sehr gut verstehen.

Hinzu kamen teils spektakuläre Prozesserfolge und eine weit überdurchschnittliche Quote an außergerichtlichen Einstellungen bei derartigen Vorwürfen. Etwa zu Ende 2019 waren wir zu einer bundesweit angesehenen Kanzlei für Sexualstrafrecht gewachsen, mit Vielzahl an überregionalen Aufträgen die wir stets zur Zufriedenheit unserer Mandanten bearbeitet haben.

Mit dem Erscheinen des juristischen Fachbuches "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren - ein Praxishandbuch" von Herrn Rechtsanwalt Odebralski im Jahre 2020 setzten wir uns dann an die Spitze der Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, die Sexualstrafverfahren bearbeiten (wobei es offen gesprochen lediglich eine Hand voll spezialisierter Kollegen gib).  Denn während heute andere Kollegen die von sich sagen in diesem Bereich spezialisiert zu sein jährlich etwa 100 derartiger Mandate bearbeiten, begleiten und vertreten wir pro Jahr ungefähr 800 Betroffene bei derartigen Vorwürfen. Wir haben über den Lauf der Zeit sicherlich weit über 8000 Betroffene vertreten und wahrscheinlich jede prozessuale Konstellation im Zusammenhang mit Tatvorwürfen wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Besitz von Kinderpornographie oder sexuelle Belästigung in Siegen gesehen oder gehört (Stand: Ende 2023).

Sofern also Sie oder einer Ihrer Angehörigen betroffen sind: zögern Sie nicht. Legen Sie Ihre Freiheit und Reputation nicht in die Hände von irgend jemandem, der sich auf diesem Gebiet nicht spezialisiert auskennt.

Vertrauen Sie Deutschlands Nummer ein für Sexualstrafrecht und werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen.

Und natürlich vertreten wir nicht nur Beschuldigte in Sexualstrafverfahren in Siegen, sondern natürlich auch Betroffene in Lennestadt, findet Rob, Olpe, Attendorn, Burbach, Kreuztal oder Bad Berleburg nach Erhalt einer Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern, sexueller Belästigung oder nach einer Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie.

 

Vorladung als Beschuldigter Siegen - was nun?

Sofern Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Belästigung, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung durch die Polizei Siegen erhalten haben, ist eine Sache zunächst wichtig: nehmen Sie keinen Kontakt zur Polizei auf bzw. machen Sie dort keine Aussage. Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Polizei bei derartigen Vorwürfen nicht als Freund und Helfer von Beschuldigten gesehen werden kann. Denn gemäß dem landläufigen Sprichwort ist die Polizei "Freund und Helfer" von Geschädigten, nicht aber Freund und Helfer von Beschuldigten Sexualstraftätern.

Unrichtig ist auch der Gedanke: wenn ich nichts getan habe, brauche ich keinen Anwalt. Dieser Irrglaube hält sich hartnäckig unter Beschuldigten die teilweise blauäugig und unter völlig falsche Einschätzung der Situation zu derartigen Vernehmungen gehen und hierdurch die Sache in der Regel nicht besser machen.

Der weitere Ablauf ist, erst einmal Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Sexualdelikte aufzunehmen, wobei wir uns natürlich an dieser Stelle empfehlen möchten. Sofern die erste Anfrage per E-Mail erfolgt, können Sie uns gerne die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexueller Nötigung bereits per Mail zukommen lassen. Anschließend sehen wir uns alles an und melden uns sehr zeitnah telefonisch, um alles weitere zu besprechen.

Dem gewöhnlichen Ablauf entsprechend zeigen wir dann erst einmal die Vertretung gegenüber der Polizei in Siegen an, sagen den angesetzten Vernehmungstermin oder mögliche Termine ab und beantragen die Akten.

 

Sie und wir gemeinsam: der weitere Abauf

Sobald an die Akten eingehen, sehen wir uns diese zunächst genau an und stellen Ihnen natürlich eine digitale Fassung der Akten zur Verfügung. Eine persönliche Anreise zu unserer Kanzlei ist nicht zwingend notwendig, alle weiteren Abläufe lassen sich einfach und problemlos digital bzw. persönlich abstimmen.

Anschließend besprechen wir ausführlich den Akteninhalt und setzen dann eine Erklärung zur Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Siegen auf, in der wir zum einen den Sachverhalt juristisch einordnen, der Staatsanwaltschaft alles aufbereiten und dann beantragen, das Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder sexueller Belästigung oder Besitz von Kinderpornographie außergerichtlich und diskret zum Abschluss zu bringen.

ob ein solch diskreter Verfahrensabschluss im Einzelfall möglich ist, hängt natürlich immer vom individuellen Akteninhalt ab. Unabhängig vom konkreten Fall liegt unsere Quote an außergerichtlichen Einstellungen bei derartigen Vorwürfen weit überdurchschnittlich hoch, was wahrscheinlich unserer jahrelangen Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich geschuldet ist.

Machen Sie unsere Erfahrung zu ihrem Vorteil.

Sofern Sie betroffen von derartigen Vorwürfen sind, oder dass gegebenenfalls bereits eine Anklage zum Amtsgericht Siegen oder Landgericht Siegen gibt, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt auf und lassen sich zunächst kostenlos beraten.

 

 

Nikolai Odebralski,

Rechtsanwalt für Sexualdelikte & Fachbuchautor

 

 

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In Siegen ist es, gerade auf dem Gebiet des Strafrechts, bei Notfällen wie z.B. im Fall einer Festnahme, Verhaftung oder einer Durchsuchung von enormer Wichtigkeit, dass Ihr Rechtsanwalt auch außerhalb der Geschäftszeiten, d.h. auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen stets für Sie erreichbar ist.

Sie erreichen mich in Notfällen über die Notfallrufnummer 0151 11632082 rund um die Uhr!

 

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