Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Strafrecht und Strafverteidigung Siegen

Rechtsanwalt für Strafrecht Siegen: Vorladung als Beschuldigter oder Hausdurchsuchung in Siegen?

Anwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung Siegen (Nordrhein-Westfalen)

Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei: Hausdurchsuchung, Festnahme oder Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in Siegen

Siegen, seit 2012 auch „Universitätsstadt“ genannt, gehört mit 99.261 Einwohnern (Stand 31.12.2012) zu den kleineren Städten Nordrhein Westfalens. Nichtsdestotrotz werden natürlich auch hier Straftaten begangen, deren Straftatbestände im Strafgesetzbuch festgehalten sind. Und wo Straftaten begangen werden, dort werden auch gute Anwälte benötigt. Und dies ist wahrscheinlich einer der Gründe, warum Sie diese Seite besuchen.

Denn wer das Strafgesetzbuch einmal geöffnet hat, der weiß, dass das Strafrecht für den Laien nicht leicht zu verstehen ist. So kommt es häufig vor, dass Sie sich als –möglicherweise sogar schuldlos- Beschuldigter eine Hausdurchsuchung der Polizei Siegen gefallen lassen müssen, bei der Ihre Privatsphäre verletzt wird, dann plötzlich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung auf dem Tisch liegt und Sie vielleicht sogar in der JVA Attendorn, welche für Siegen zuständig ist, in die Untersuchungshaft müssen.

Um dies zu verhindern, ist es ratsam, etwa bei einer Vorladung als Beschuldigter direkt einen guten Anwalt für das Strafrecht zu Rate zu ziehen. Und dabei sei stets darauf geachtet, dass es sich wirklich um einen GUTEN Anwalt für das Strafrecht handelt, denn viele werben zwar damit, sich auszukennen, haben aber noch nie eine Hausdurchsuchung erlebt, oder wissen mit dem Begriff Untersuchungshaft nur etwas aus dem Nachmittagsfernsehen anzufangen.

Sie sind im Begriff, nicht an so einen Anwalt zu geraten, denn die suchen nicht nur in Siegen, sondern offenbar überregional und sind glücklicher Weise auf meine Seite gestoßen. Ich habe sowohl weitreichende Erfahrung mit dem allgemeinen Strafrecht, als auch mit Sonderfällen, wie beispielsweise Hausdurchsuchungen, Vorladungen als Beschuldigter, oder auch der Untersuchungshaft. Ich habe bereits viele Mandanten direkt in der Untersuchungshaft betreut, oder bei einer zunächst natürlich einschüchternden Vorladung als Beschuldigter beruhigend zur Seite gestanden.

Falls Sie also in einem konkreten Fall betroffen sind, oder allgemeine Fragen zum Strafrecht haben, können sie mich entweder kostenlos telefonisch konsultieren, oder wir vereinbaren direkt einen Termin bei Ihnen in Siegen. Denn für einen optimalen Rechtsschutz bin ich natürlich auch stets bereit, meine Mandanten vor Ort, also in Siegen, NRW oder ganz Deutschland, zu vertreten.

Ihr Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

In Siegen ist es, gerade auf dem Gebiet des Strafrechts, bei Notfällen wie z.B. im Fall einer Festnahme, Verhaftung oder einer Durchsuchung von enormer Wichtigkeit, dass Ihr Rechtsanwalt auch außerhalb der Geschäftszeiten, d.h. auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen stets für Sie erreichbar ist.

Sie erreichen mich in Notfällen über die Notfallrufnummer 0151 11632082 rund um die Uhr!

0201 / 799 160 04 oder Kontaktformular

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