Anwalt & Strafverteidiger Stendal
Odebralski – Ihr erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt für Strafrecht in Stendal
Das Recht und insbesondere das Strafrecht werden immer komplizierter. Zuverlässige Kenntnisse von Gesetzesänderungen, aktuellen Rechtsprechungen und Praxiskenntnisse sind unabdingbare Voraussetzungen einer guten juristischen Tätigkeit im Strafrecht. Hierzu benötigen Sie einen erfahrerenen, kompetenten und erfolgreichen Rechtsanwalt für Strafrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte von Ihrem Anwalt Odebralski für Strafrecht in Stendal.
Die Kanzlei für Strafrecht in Stendal – Odebralski vertritt Sie gegen sämtliche Vorwürfe des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechtes.
Hierzu gehören u.a. folgende strafrechtlichen Gebiete:
- Rechtsberatung & Strafverteidigung in einem Sexualstrafverfahren (Sexualdelikte)
- Rechtsberatung & Strafverteidigung bei Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Rechtsberatung & Rechtsmittel im Fall einer Verurteilung (Berufung & Revision)
- Rechtsberatung & Strafverteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts (Betäubungsmitteldelikte)
- Pflichtverteidiger bzw. Pflichtverteidigung in Strafsachen
- Rechtsberatung beim Führungszeugnis (BZR)
- Rechtsberatung in Strafsachen Führerschein und der (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis
- Rechtsberatung & Verfahrensbeistand bzw. Nebenklage
- Rechtsberatung & Strafverteidigung im Bereich Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität
- Rechtsberatung Anwaltswechsel
- Rechtsberatung bei erkennungsdienstliche Behandlung
- Rechtsberatung bei der Erstattung einer Strafanzeige (u.a. bei Sexualstraftaten, Gewalttaten)
- Rechtsberatung in berufsrechtlichen Aspekten eines Strafverfahrens
- Rechtsberatung beim Strafvollstreckung
Notfall und erste Hilfe in Strafsachen, Rechtsberatung & Strafverteidigung in Stendal
Einige klassische und typische Konstellationen, in welche Menschen erstmalig in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Stendal (in den meisten Fällen mit der Polizei Stendal bzw. mit staatsanwaltlicher Ermittlungen Stendal) kommen können:
- Vorladung als Beschuldigter (polizeiliche Ermittlungsverfahren)
- Hausdurchsuchung (polizeiliche Hausdurchsuchung)
- Festnahme bzw. Untersuchungshaft (oder eines Angehörigen)
- Anklage erhalten (Ermittlungsverfahren)
- Strafbefehl erhalten
Als Ihr erfahrener und kompetenter Anwalt für Strafrecht in Stendal übernimmt Rechtsanwalt Odebralski gern die Pflichtverteidigung. Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.
Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt