Anwalt & Strafverteidiger Arnstadt
Odebralski – Ihr erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt für Strafrecht in Arnstadt
Das Recht und insbesondere das Strafrecht werden immer komplizierter. Zuverlässige Kenntnisse von Gesetzesänderungen, aktuellen Rechtsprechungen Bundesweit und nicht nur in Arnstadt und Praxiskenntnisse sind unabdingbare Voraussetzungen einer guten strafjuristischen Tätigkeit. Dies bringt Ihr erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt Odebralski mit in Ihr Anliegen.
Tätigkeitsschwerpunkte von Ihrem Anwalt Odebralski für Strafrecht in Arnstadt.
Die Kanzlei für Strafrecht in Arnstadt – Odebralski vertritt Sie gegen sämtliche Vorwürfe des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechtes.
Hierzu gehören u.a. folgende strafrechtlichen Gebiete:
- Rechtsberatung & Strafverteidigung in einem Sexualstrafverfahren (Sexualdelikte)
- Rechtsberatung & Strafverteidigung bei Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Rechtsberatung & Rechtsmittel im Fall einer Verurteilung (Berufung & Revision)
- Rechtsberatung & Strafverteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts (Betäubungsmitteldelikte)
- Pflichtverteidiger bzw. Pflichtverteidigung in Strafsachen
- Rechtsberatung beim Führungszeugnis (BZR)
- Rechtsberatung in Strafsachen Führerschein und der (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis
- Rechtsberatung & Verfahrensbeistand bzw. Nebenklage
- Rechtsberatung & Strafverteidigung im Bereich Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität
- Rechtsberatung Anwaltswechsel
- Rechtsberatung bei erkennungsdienstliche Behandlung
- Rechtsberatung bei der Erstattung einer Strafanzeige (u.a. bei Sexualstraftaten, Gewalttaten)
- Rechtsberatung in berufsrechtlichen Aspekten eines Strafverfahrens
- Rechtsberatung beim Strafvollstreckung
Notfall und erste Hilfe in Strafsachen, Rechtsberatung & Strafverteidigung in Arnstadt
Einige klassische und typische Konstellationen, in welche Menschen erstmalig in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Arnstadt (in den meisten Fällen mit der Polizei Arnstadt bzw. mit staatsanwaltlicher Ermittlungen Arnstadt) kommen können:
- Vorladung als Beschuldigter (polizeiliche Ermittlungsverfahren)
- Hausdurchsuchung (polizeiliche Hausdurchsuchung)
- Festnahme bzw. Untersuchungshaft (oder eines Angehörigen)
- Anklage erhalten (Ermittlungsverfahren)
- Strafbefehl erhalten
Als Ihr Anwalt für Strafrecht in Arnstadt übernimmt Rechtsanwalt Odebralski gern die Pflichtverteidigung. Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.
Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt