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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Bestellung von Drogen im Darknet: Verfahren eingestellt (Wuppertal)

Ich hatte bereits in der Vergangenheit einige Fälle eingestellt, in welchen Beschuldigten die Bestellung von Drogen über das Internet vorgeworfen worden ist.

Diese Verfahren gehen in der Regel so los, dass die Beschuldigten einen Brief von der Polizei erhalten - eine sogenannte Vorladung als Beschuldigter. Meistens ist es dann so, dass Postsendungen (von der Post oder dem Zoll) abgefangen werden, auf welchen als Empfänger-Adresse die Daten des Beschuldigten stehen, und sich in diesen Paketen Betäubungsmittel befinden.

Nun kann dahinstehen, ob die Beschuldigten diese Bestellung tatsächlich aufgegeben haben oder nicht (das will ich auch gar nicht wissen) - sofern man mich mit seiner Verteidigung beauftragt, haben wir es bislang in nahezu allen Fällen hinbekommen, dass diese Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt werden.

Insofern sollte man als Beschuldigter - auch falls man die Bestellung tatsächlich aufgegeben hat - Ruhe bewahren und sich bei mir melden.

Was man nicht tun sollte, ist sich eigenständig bei der Polizei zu melden und dort den Vorfall zu gestehen, im Hinblick auf eine vermeintlich mildere Strafe. Insbesondere bei der vermeintlichen Bestellung von Drogen im Internet bzw. Bestellung von Drogen über das Dartnet ist es wichtig, das Verfahren in die Hände eines Strafverteidigers zu geben - der dann an den richtigen Stellschrauben dreht, um die Sache einzustelle ;)

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