Kindesmissbrauch: Angaben unglaubwürdig - Verfahren eingestellt (Potsdam)
Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des schweren sexuellen Kindesmissbrauch eingestellt. Die Angaben seien bereits nach Aktenlage unglaubwürdig und nicht geeignet, eine Verurteilung zu begründen.
Das Ermittlungsverfahren Wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Kindern hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam im Jahre 2016 aufgenommen - die Ermittlungen in der Sache hat sich jedoch hingezogen.
In der Sache warf die Staatsanwaltschaft dem in Potsdam lebenden Mann vor, seine Stieftochter während deren Kindheit bei einer Vielzahl von Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben.
Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern nachhaltig, zu keinem Zeitpunkt sei es - weder in Potsdam noch sonst einem Ort - zu entsprechenden Taten gekommen.
Zweifel an der Richtigkeit der Beschuldigungen weckten die Angaben der Anzeigeerstatterin sowie die gesamte Entstehungsgeschichte der Vorwürfe: so hatte die vermeintlich Geschädigte im Rahmen der ersten Anzeige und noch vor Schilderungen zur Sache selbst bei der Polizei angefragt, in welcher Höhe sie denn eine Entschädigung bekommen würde und was sie dafür tun müsste, um diese zu erhalten - was bereits erste Zweifel an der Richtigkeit der Angaben entstehen ließ.
Auch die weitere Geschichte gestaltete sich untypisch, insbesondere bat die angeblich Geschädigte mehrfach darum, von einer Vernehmung ihrer Mutter abzusehen und wollte die Vernehmung schon fast abbrechen, als man ihr sagte, dass dies nicht möglich sei. Auch die Angaben zu einer Art Aufdeckungstherapie in Potsdam betreffend des sexuellen Missbrauchs führten dann im Ergebnis dazu, dass man den Angaben insgesamt wenig Glauben schenkte - das Verfahren wurde auf Antrag der Verteidigung eingestellt. Im Rahmen eines umfassenden Verteidigerschriftsatz wurden der Staatsanwalt Potsdam noch einmal sämtliche Widersprüche aufbereitet und hierdurch der Verfahrenseinstellung der Weg geebnet.
Mein Mandant bedankt sich - neben seinem Verteidiger - insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Potsdam für die sehr gute Arbeit und eine richtige Entscheidung, dass das Verfahren eingestellt wurde.