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KO-Tropfen: falscher Model Agent freigesprochen (LG Duisburg)

Das Landgericht Duisburg hat einen Mann, der in den Boulevardmedien als "falscher Model Agent" bezeichnet worden war, vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen - zum Nachteil gleich mehrerer Frauen - freigesprochen.

In dem Prozess hatte mehrere angehende Nachwuchsmodels ihren Agenten des schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen bezichtigt, die Staatsanwaltschaft hatte die Vorwürfe nach Aktenlage für derart gewichtig bewertet, dass gegen unseren Mandanten sogar Ende des Jahres 2015 die Untersuchungshaft angeordnet worden war.

Die Damen hatten zunächst beschrieben, den Agenten im Rahmen von geplanten Fotoaufnahmen aufgesucht zu haben.

Hier angekommen habe sie weder der Umstand, dass es sich bei dem vermeintlichen Atelier um eine spärlich eingerichtete Privatwohnung gehandelt habe misstrauisch gemacht, auch die fehlende Fotoausrüstung habe keine Zweifel an der Seriosität geweckt. Nach dem Eintreffen in der Wohnung habe man jedenfalls erst einmal gemeinsam harten Alkohol konsumiert, an den Rest des Geschehens wollten sich die angehenden Models dann nicht mehr erinnern können. Man erinnere sich aber daran, am nächsten Morgen nackt neben dem Agenten aufgewacht zu sein, sofern in der Nacht etwas intimes geschehen sei, habe man dies jedenfalls nicht gewollt. Die Intimitäten seien - so jedenfalls die Schlussfolgerung der Damen - daher lediglich damit zu erklären, dass ihnen "KO-Tropfen" (welche im Rahmen der Blutuntersuchungen aber bei keiner der jungen Frauen festgestellt werden konnten) verabreicht worden sein müssten.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Duisburg förderte die Beweisaufnahme sodann unerwartete Ergebnisse zu Tage:

im Bezug auf eines der selbsternannter "Opfer" war festzustellen, dass diese am Tag nach dem Geschehen keinerlei Verletzungsspuren im Intimbereich aufwies, als ein objektiver Gynäkologe eine Untersuchung vornahm. Einen Tag später, bei einer Untersuchung durch die Gynäkologin des Vertrauens, konnten dann aber plötzlich massive Verletzung festgestellt werden, die - so die Gynäkologin "eindeutig auf eine Vergewaltigung schließen ließen".

Kritische Nachfragen, aufgrund welcher Verletzungsbilder Rückschlüsse darauf gezogen werden könnten, ob es sich um ein - gegebenenfalls auch recht hartes und dynamisches aber dennoch - einvernehmliches sexuelles Geschehen handelt bzw. welche Verletzungen im Intimbereich eindeutig auf ein unfreiwilliges Geschehen (Vergewaltigung) hindeuten, konnte die Gynäkologin im Rahmen der Verhandlung sodann jedoch selbst nicht beantworten.

Es kam so der Verdacht auf, als habe sich die junge Dame die Verletzungen selbst zugefügt, um die Beweissituation für sich selbst günstig zu gestalten - ein Indiz gegen die Richtigkeit der Anschuldigungen.

Ebenfalls nicht erklären konnte das selbst ernannte Opfer, aus welchem Grunde Sie sich selbst lediglich an ein einziges Glas Alkohol erinnern können wollte, jedoch am nächsten Morgen eine massive Konzentration von Alkohol im Blut festgestellt worden war. Hilflos nachgeschobene Erklärungsversuche a lá, ihr seien "im Traum nun wieder Erinnerungen daran gekommen, dass ihr nachts Alkohol eingeflößt worden sei", wirkten nicht nur lebensfremd, sondern geradezu abwegig.

All dies weckte begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, insbesondere den Angaben zur fehlenden Einvernehmlichkeit der sexuellen Kontakte. Befremdlich war insbesondere auch die Tatsache, dass sich die junge Dame eigenständig an die Presse gewendet und ihrer Leidensgeschichte hier theatralisch präsentiert und sich soger hatte ablichten lassen - ein für ein echtes Opfer einer Sexualstraftat vollkommen atypisches Verhalten.

Auch hinsichtlich des zweiten "Opfers" förderte die Beweisaufnahme - und insbesondere die ausführliche Befragung durch die Verteidigung - massive Widersprüche an der Richtigkeit der Angaben zu Tage.

So ließ sich feststellen, dass die Dame bereits in der Vergangenheit schon einmal als Falschbeschuldigerin einer Sexualstraftat in Erscheinung getreten war, auch hier wollte sie im widerstandsunfähigen Zustand vergewaltigt worden sein; das Verfahren seinerzeit war mangels Glaubwürdigkeit der Zeugin eingestellt worden.

Sodann ließ sich ebenfalls nicht erklären, aus welchem Grunde die Zeugin angegeben hatte, von meinem Mandanten "irgendein komisches weißes Pulver" (O-Ton) verabreicht bekommen zu haben, dessen Wirkungsweise sie "nur schwer beschreiben" könne. Es stellte sich dann aber heraus, dass die Dame offenbar in der Vergangenheit selbst umfassende Erfahrung mit Kokain gemacht hatte und diesem Thema nicht derart unbedarft gegenüberstand, wie sie es darzustellen versuchte.

Auch die spontane Aufnahme sexueller Kontakte schien ihr - entgegen den eigenen Darstellungen - doch nicht ganz wesensfremd. Ein aussagepsychologisches Gutachten bestätigte letztlich die ohnehin bestehenden Zweifel an der Richtigkeit der Angaben.

Ebenfalls nicht zu erklären vermochte sie, aus welchem Grunde Sie nicht nur die Nacht und den nächsten Morgen in der Wohnung des vermeintlichen Täters (des Angeklagten) verbracht hatte, auch während dieser über mehrere Stunden die Wohnung verließ. Unverständlich war darüber hinaus auch, dass man sich - nach einer vorangegengenen Vergewaltigung - sodann am nächsten Morgen gemeinsam mit dem Täter zum Frühstücken in die gegenüberliegende Bäckerei begab und dort nicht unerhebliche Zeit verblieb.

Es dürfte auf der Hand liegen, dass sich ein echtes Opfer einer Sexualstraftat nicht derart verhalten würde.

Diese und viele andere Widersprüchlichkeiten führten letztlich dazu, dass das Gericht den "Opfern" keinen Glauben mehr schenkte, den Angeklagten zunächst aus der Untersuchungshaft entließ und die letztlich vollumfänglich von allen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen frei sprach.

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