Sexueller Missbrauch: Gericht lehnt Eröffnung des Verfahrens ab (Ahlen)
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte mein Mandanten bereits im Jahre 2017 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauch zum Nachteil seiner Schwester beschuldigt und Anklage zum Schöffengericht erhoben. Mein Mandant bestritt die Beschuldigungen nachdrücklich und gab glaubhaft an, dass es entsprechende sexuelle Übergriffe zum Nachteil seiner Schwester - anders als von der Staatsanwaltschaft Münster behauptet - nicht gegeben habe.
Im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung, welche in derartigen Fällen über einen fachkundigen Rechtsanwalt abgegeben werden kann, wurde sodann beantragt, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Im Rahmen der Erklärung wurden nicht nur schwere handwerkliche Mängel bei der Ermittlungsarbeit dargelegt, sondern auch weitere Umstände hervorgehoben, welche einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich der Begehung von Straftaten fernliegend erscheinen ließ.
So hatte sich sich die Schwester beispielsweise in der Vergangenheit durch unwahre Angaben hervorgetan. Beispielsweise hatte sie bereits einen Nachbarn sowie ihren Vater wegen sexueller Übergriffe belastet - diese Vorwürfe erhalten sich im Nachhinein als unrichtig erwiesen. Darüber hinaus waren auch die Angaben gegenüber der Polizei in Münster zu dem behaupteten sexuellen Missbrauch auf einem Campingplatz in Münster in zeitlicher Hinsicht massiv widersprüchlich.
Im Ergebnis schloss sich das Amtsgericht Aalen dem Antrag der Verteidigung an und beschloss, die Anklage Staatsanwalt Münster nicht zur Hauptwandlung zuzulassen.